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Coronavirus-News aktuell: Corona-Sonderstatus für Bundestag! Genesenen-Nachweise weiterhin 6 Monate gültig

Während Genesenen-Nachweise für alle Bürger:innen bundesweit nur noch drei Monate gültig sind, gönnen sich die Bundestagsabgeordneten ein Sonderrecht. Im Bundestag bleiben diese weiterhin sechs Monate gültig.

Die Genesenen-Nachweise von Politiker:innen im Bundestag sind weiterhin sechs Monate gültig. (Foto) Suche
Die Genesenen-Nachweise von Politiker:innen im Bundestag sind weiterhin sechs Monate gültig. Bild: AdobeStock / Mirko

Vor knapp einer Woche verkürzte die Bundesregierung die Gültigkeit von Genesenen-Nachweisen von sechs auf drei Monate. Doch mit einer Ausnahme: Die Politiker:innen im Bundestag gönnen sich nun nämlich ein Corona-Sonderrecht.

Coronavirus-News aktuell: Genesenennachweis für Politiker im Bundestag weiterhin 6 Monate gültig

Wie die "Bild"-Zeitung schreibt, gelten die Bundestagsabgeordneten weiterhin sechs Monate nach einer Infektion als genesen. Demnach ist der Genesenenstatus der Politiker:innen in der Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt. Diese wurde bislang noch nicht angepasst, heißt es. Wann diese nach der neuen Regelung vom 14. Januar angepasst wird, ist noch unklar.Es werde "fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind", zitiert die "Bild"-Zeitung aus einem Statement des Bundestags.

Im Netz sorgt die unterschiedliche Gültigkeitsdauer für Aufruhr. "Kein Wunder! So ein Bundestagsabgeordneter ist widerstandsfähiger, ist immun gegen Anfeindungen und Verdächtigungen, egal welcher Art, hat also eine bessere Immunität als ein normaler Sterblicher", wettert ein Twitter-Nutzer."Das überzeugt und schafft Vertrauen. Alle Achtung", heißt es in einem Tweet.

RKI kürzt Gültigkeit von Genesenen-Nachweisen von sechs auf drei Monate

Am 13. Januar hatte der Bundestag beschlossen, dass das Robert-Koch-Institut über den Genesenenstatus entscheiden solle. Am Tag darauf verkürzte das RKI die Gültigkeit von sechs auf drei Monate und überraschte damit Millionen Bürger:innen. Die Gesundheitsminister der Länder hatten das Bundesministerium gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig. Doch das Bundesgesundheitsministerium stellte klar, dass es für ältere Genesenen-Nachweise keinen Bestandschutz gebe. Ein Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass sich viele Genesene hätten impfen lassen. Außerdem könne man die Regelung "auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen". Wer genesen sei und sich impfen lasse, für den gelte dann direkt die 2G-Regel.

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/sig/news.de/dpa

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