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Mögliche Corona-Impfschäden!: Über 1.200 Schadensersatz-Anträge! So viele wurden bereits bewilligt

Bislang sind bei deutschen Behörden mehr als 1.200 Anträge auf Schadensersatz nach einem möglichen Impfschaden nach einer Corona-Impfung eingegangen. Die Prüfung dieser Anträge ist jedoch sehr aufwendig. Wie viele bereits genehmigt wurden, lesen Sie hier.

Mehr als 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen möglicher Impfschäden sind bislang bei deutschen Behörden eingegangen. (Foto) Suche
Mehr als 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen möglicher Impfschäden sind bislang bei deutschen Behörden eingegangen. Bild: AdobeStock / zatevakhin

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne wurden bundesweit mehr als 1.200 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) nach einer Anfrage bei den zuständigen Behörden in allen 16 Bundesländern.

Mögliche Impfschäden! Mehr als 1.200 Anträge auf Schadensersatz bei deutschen Behörden eingegangen

1.219 Anträge seien bislang bei den Behörden eingegangen. Diese stehen insgesamt 155,4 Millionen Impfungen gegenüber. Das entspricht einem Antrag pro 127.500 Impfungen. Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden, davon 18 bewilligt und 30 abgelehnt. Drei wurden zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt, schreibt die "NOZ". Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden jedoch keine Angaben.

Laut dem Bericht wurden die meisten Anträge mit 238 in Bayern gestellt, davon bislang drei bewilligt, gefolgt von NRW mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde jedoch noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung.

Mehrere Pressesprecher wiesen gegenüber der "NOZ" darauf hin, dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei. Zudem sei die Prüfung auf einen Zusammenhang des Gesundheitszustands mit der Impfung sehr umfangreich und zeitaufwendig.

Was sind Impfschäden?

Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden ist demnach "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Darunter fallen jedoch keine Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber, die häufig auftreten.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich auf "NOZ"-Nachfrage jedoch nicht zur Zahl der Anträge äußern. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut bilanziert in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: "Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe" gegen Corona.

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