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Nach Bund-Länder-Gipfel: Bundesrat gibt grünes Licht für neue Corona-Pläne

Eskalation abgewendet. Die Länder haben den Corona-Plänen der Ampel-Fraktionen doch zugestimmt. Doch die Kritik bleibt: Der "Instrumentenkasten" reiche nicht aus, um die vierte Corona-Welle zu brechen.

Die Länder haben den Corona-Plänen der Ampel-Fraktionen doch zugestimmt. (Foto) Suche
Die Länder haben den Corona-Plänen der Ampel-Fraktionen doch zugestimmt. Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am 19. November einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.

Bundesrat gibt grünes Licht für Reform von Corona-Regeln - trotz Blockade-Drohung der Union

Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt - aber nicht die Größe, das einzugestehen. Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.

Neue Corona-Regeln gegen die vierte Welle: Diese Maßnahmen gelten jetzt

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.

Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).

Corona-Maßnahmen-Reform soll Schulschließungen und Reisebeschränkungen verhindern

Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.

Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite", nicht einfach auslaufen. Das sei ein "fatales Signal an die Bevölkerung", sagte auch Bouffier.

Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.

Harte Zeiten für Ungeimpfte: 2G-Regeln schränkten Freizeitangebote empfindlich ein

Ungeachtet der Abstimmung im Bundesrat kommen vor allem auf Ungeimpfte noch andere Beschränkungen zu. Überall, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, sollen sie künftig keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels haben. In diesen Ländern soll 2G gelten, also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene - einige Bundesländer haben solche Regeln jetzt schon. Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag) zum Thema Impfpflicht für Pflegekräfte und Angestellte in Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen: "Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt, der schnellstmöglich bundesrechtlich umgesetzt werden muss."

Hospitalisierungsrate als wichtige Richtschnur - das bedeuten die neuen Grenzwerte

Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen. Liegt die Rate über drei, soll 2G gelten. Steigt sie auf mehr als sechs, müssen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus). Davon wären nach Stand Donnerstag Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern betroffen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, die Hospitalisierungsrate sei weder eine aktuelle Zahl, noch spiegele der Wert die tatsächliche Belastung der Krankenhäuser wider. Überfällig sei ein "Covid-19-Radar" für die Kliniken, der tagesaktuelle Parameter in den Blick nehme. Dazu gehörten Corona-Infizierte, Covid-19-Erkrankte, Corona-Verstorbene und die Auslastung aller Stationen.

Die der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag), ob die geplanten Maßnahmen reichten, um die Corona-Lage in den Griff zu bekommen, müsse sich zeigen. "Wichtig ist, dass wir bis zur vereinbarten Evaluation der Beschlüsse am 9. Dezember gezielt Daten und Erkenntnisse darüber erheben und sammeln, welche Maßnahmen wirken und wo nachgeschärft werden muss."

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/news.de/dpa

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