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Corona-Gipfel vom 18.11.: Impfpflicht und 2G! DIESE Regeln wurden heute beschlossen

Die Corona-Situation ist außer Kontrolle geraten. Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, trafen sich die Ministerpräsidenten mit Angela Merkel am 18.11. zu einem neuen Corona-Gipfel. Diese Regeln wurden auf dem Bund-Länder-Treffen beschlossen.

Was wird beim Bund-Länder-Treffen am 18. November beschlossen? (Foto) Suche
Was wird beim Bund-Länder-Treffen am 18. November beschlossen? Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Es ist fünf nach zwölf: Die vierte Corona-Welle kracht gerade heftig über Deutschland herein. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt es nun, die Situation mit entsprechenden Maßnahmen wieder in den Griff zu kriegen. Deshalb haben sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag, den 18. November, mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Corona-Gipfel beraten. Was wurde an diesem Tag entschieden?

Corona-Gipfel am 18. November: Das wurde beim Bund-Länder-Treffen beschlossen?

Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union drohte mit Ablehnung. Am Abend vereinbarten die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten sowie die geschäftsführende Bundesregierung weitere Maßnahmen.

Künftig nach Aussage von SPD, Grünen und FDP nicht mehr möglich:

- Ausgangsbeschränkungen

- umfassende Schul- und Kitaschließungen

- umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie

- umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten

- umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben

- Verbote von Sportausübung

Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente:

- Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen

- Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen

- Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen

- Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten

Sonderfall:

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:

- Kontaktbeschränkungen

- Abstandsvorschriften

- Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen

- Maskenpflicht

- Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)

- Hygieneauflagen für Betriebe

- Auflagen für den Betrieb von Schulen

- Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

- 3G am Arbeitsplatz

- Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)

- 3G in Verkehrsmitteln

- Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken

- Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert werden sollen:

- Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita

- Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

- vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag

- Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten und die geschäftsführende Bundesregierung verständigten sich auf weitere Punkte:

- Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen sowie bei mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten, und zwar «einrichtungsbezogen» und bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen.

- Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Dafür soll es drei Stufen geben.

- Die Länder wollen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen stärker kontrollieren und den rechtlichen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen.

- Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022.

- Bund und Länder rufen alle bisher Ungeimpften auf, «sich solidarisch zu zeigen» und sich impfen zu lassen. Sie wollen die Impfangebote ausweiten.

- Der Bund soll prüfen, ob der Kreis der Menschen, die impfen dürfen, ausgeweitet werden kann.

- Jeder soll sich spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen können.

- Bei einer nächsten Runde am 9. Dezember wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen bewerten.

Bund-Länder-Treffen am 18.11.2021: Angela Merkel live im TV und Live-Stream in Pressekonferenz

Am 18. November trifft sich Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zu den Corona-Beratungen. Wann sie sich genau treffen, steht noch nicht fest. Im Anschluss tritt die Bundeskanzlerin vor die Presse und berichtet über die Ergebnisse. Die Pressekonferenz wird im Live-Stream bei Phönix, Welt, der Seite der Bundesregierung oder bei den Öffentlich-Rechtlichen gezeigt.

News-Ticker zum Corona-Gipfel am 18.11.2021

Alle aktuellen Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens erfahren Sie zeitnah hier auf news.de.

+++ 18.11.2021: Länder: Gewichtige Fragen bei Umsetzung von 3G-Regel im Verkehr +++

Die Länder sehen bei der Umsetzung der geplanten 3G-Regel in Bussen und Bahnen sowie in Fernverkehrszügen Probleme. Das geht aus dem Beschlusspapier aus den Beratungen mit dem Bund am Donnerstag hervor. Dort heißt es: "Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen."

Die 3G-Regel besagt, dass Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Regelung ist Teil des Maßnahmenpakets, das der Bundestag beschlossen hatte. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Auch die Verkehrsminister der Länder sehen die geplante Einführung der 3G-Regel für Busse und Bahnen mit Blick auf die praktische Umsetzung kritisch. "Das kann letztlich nur mit Stichproben-Kontrollen gehen", hatte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), am Mittwoch nach einer kurzfristig einberufenen VMK-Videokonferenz der Deutschen Presse-Agentur gesagt. "Kein Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland kann es schaffen, die Fahrgäste alle durchzukontrollieren, wenn sie in Bus und Bahnen steigen", sagte Schaefer. Beim Fernverkehr der Deutschen Bahn könne dies gegebenenfalls noch anders sein, aber nicht beim ÖPNV.

Aus Sicht der Gewerkschaft Verdi und der Verkehrsbetriebe sollten die Kontrollen nicht von den eigenen Mitarbeitern vorgenommen werden. Verdi forderte, geschultes Sicherheitspersonal unter Beteiligung der Ordnungsbehörden einzusetzen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich für Sicherheitspartnerschaften mit der Polizei und den Kommunen aus. Täglich 15 Millionen Fahrgäste über Stichproben effektiv zu kontrollieren, stelle die Branche vor erhebliche Probleme, hatte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff erklärt.

+++ 18.11.2021: Wüst: Infektionsschutzgesetz wird im Dezember überprüft +++

Bund und Länder wollen die Wirksamkeit der Maßnahmen in dem vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz im Dezember überprüfen. Das sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag nach den Bund-Länder-Gesprächen zur Corona-Lage in Berlin. Spätestens am 9. Dezember solle bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichend seien. Das habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als voraussichtlich künftiger neuer Kanzler zugesagt.

Der Bundestag hatte die von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Neuregelungen am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz kommt am Freitag noch zur Abstimmung in den Bundesrat.

Die unionsgeführten Länder hielten weiterhin einen "ausreichenden Instrumentenkasten" im Kampf gegen Corona für erforderlich, sagte Wüst, der derzeit auch Vorsitzender der Ministerpräsidenten-Konferenz ist. Dass die Ampel-Fraktionen von SPD, FDP und Grünen die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" auslaufen lassen wollten, sei ein "Fehler". Eine Verlängerung wäre besser gewesen, so Wüst.

+++ 18.11.2021: Corona-Wirtschaftshilfen werden verlängert +++

Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern vom Donnerstag hervorgeht.

+++ 18.11.2021: Merkel: Es muss nun konsequent gehandelt werden +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht angesichts einer "dramatischen" Corona-Lage in Deutschland die Notwendigkeit, schnell und konsequent zu handeln. Das sagte sie am Donnerstag in Berlin nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Es sei ein großer Maßnahmenkatalog beschlossen worden. Die Lage sei hochdramatisch. Es werde sehr darauf ankommen, dass nun schnell und konsequent gehandelt werde, sagte Merkel. Sie machte zudem deutlich, Schutzmaßnahmen müssten besser kontrolliert werden. Deutschland drohe bei der jetzigen Dynamik in der Pandemie in eine sehr schwierige Situation zu geraten.

 

+++ 18.11.2021: Merkel: Pflegekräfte sollen erneut Bonus bekommen +++

Angesichts ihrer Belastung in der Pandemie sollen Pflegekräfte erneut eine finanzielle Anerkennung bekommen. Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus für Pflegekräfte vor allem in der Intensivpflege, wie Kanzlerin Angela Merkel am Donnerstag nach Beratungen in Berlin sagte. In einer Vorlage hieß es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Weiter hieß es: "Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen."

 

+++ 18.11.2021: Bund und Länder vereinbaren Schwellen für härtere Corona-Maßnahmen +++

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür am Donnerstag drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen, wie Merkel im Anschluss sagte.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

+++ 18.11.2021: Länder halten Impfpflicht in Pflege und Kliniken für erforderlich +++

Die Länder fordern eine Impfpflicht gegen Corona "einrichtungsbezogen" für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht. Darauf einigten sich die Regierungschefs am Donnerstag bei Beratungen mit dem Bund, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Eine abschließende Einigung auf ein Beschlusspapier gab es noch nicht. Auch Personal von Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll unter die Impfpflicht fallen. Die Länder bitten den Bund, die Impfpflicht "schnellstmöglich umzusetzen".

+++ 18.11.2021: Kreise: Länder wollen Kontrolldichte bei Corona-Maßnahmen erhöhen +++

Die Länder wollen die Kontrolldichte bei Corona-Schutzmaßnahmen erhöhen. Darauf einigten sich die Regierungschefs am Donnerstag bei Beratungen mit dem Bund, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Eine abschließende Einigung auf ein Beschlusspapier gab es noch nicht.

In einer Vorlage hieß es, Schutzmaßnahmen könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie verlässlich eingehalten werden. Dies erfordere eine strikte Kontrolle, etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. In der Verantwortung stünden Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhten und die Verbreitung des Virus begünstigten. Die Länder würden deshalb den Bußgeldrahmen ausschöpfen, die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

+++ 18.11.2021: Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel +++

Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Teilnehmer-Angaben am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde «konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert». Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.

Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den nach Teilnehmerangaben vereinbarten Punkten der Vorlage.

An der Bund-Länder-Videokonferenz am Donnerstag nahmen neben den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch der SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teil, daneben weitere geschäftsführende Bundesminister.

Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde.

+++ 18.11.2021: Ausnahmen für 2G-Regel +++

Laut einer Beschlussvorlage, die "Bild" vorliegt, soll es Ausnahmen bei der 2G-Regel bei Menschen unter 18 Jahren geben. Die Ministerpräsidenten hatten sie zuvor nur für Kinder unter 12 Jahren gefordert.

+++ 18.11.2021: Beginn der Bund-Länder-Runde zu Corona verzögert sich +++

Die Bund-Länder-Beratungen über Maßnahmen gegen die dramatische Corona-Entwicklung verzögern sich. Die am Donnerstag ursprünglich für 13 Uhr angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wird nach Angaben aus den Staatskanzleien der Länder zunächst um eine Stunde verschoben.

Vor dem Treffen waren noch viele entscheidende Punkte offen. So ist unter anderem unklar, ob ein Schwellenwert für Covid-19-Patienten in Krankenhäusern definiert werden sollte, jenseits dessen es Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben soll oder etwa auch Testpflichten für Geimpfte und Genesene (2G plus).

Dazu liegen verschiedene vorläufige Beschlussvorlagen vor. Dabei handelt es sich um Diskussionsgrundlagen. In gut verlaufenden Vorgesprächen habe es bereits Annäherungen gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Eine endgültige Einigung gibt es, wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Merkel, erst ganz am Schluss.

Die MPK tagt unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in einer Video-Konferenz. Daran nimmt auch SPD-Kanzlerkandidat, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, teil.

+++ 18.11.2021: Vor Runde mit Kanzlerin: Unions-Länder für Impfpflicht in der Pflege +++

Kurz vor der Bund-Länder-Runde zur Corona-Lage mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) haben die unionsgeführten Länder eine Impfpflicht für Pflege- und Heilberufe vorgeschlagen. Das geht aus einer vom NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) an alle Länder verschickten Beschlussvorlage der unionsgeführten Länder hervor. Wüst hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Die Impfpflicht solle auch für Krankenhauspersonal und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen gelten, heißt es in der Vorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Außerdem sprechen sich die sogenannten B-Länder für eine flächendeckende 2G-Regel aus, die nur noch geimpften oder genesenen Menschen Zugang etwa zu Freizeitveranstaltungen und Gastronomie gewährt. Ein Schwellenwert für das Inkrafttreten dieser Regel wird dabei nicht mehr genannt. Ferner solle Pflegekräften erneut ein Pflegebonus als Anerkennung ihres Einsatzes in der Corona-Pandemie gezahlt werden.

Vor den Beratungen mit Merkel schalteten sich die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag per Video zusammen. Die gemeinsame Konferenz der Länder-Regierungschefinnen und -chefs mit der geschäftsführenden Kanzlerin sollte im Anschluss um 13.00 Uhr ebenfalls als Videoschalte beginnen. Zuvor hatten am Morgen zunächst die Ländergruppen mit SPD-Führung (A-Seite) und Unionsführung (B-Seite) getrennt beraten.

Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz mit Merkel erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde. Am Donnerstag war offen, wie lange die am frühen Nachmittag beginnenden Beratungen dauern würden.

+++ 18.11.2021: Söder: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte wären "absolut sinnvoll" +++

Zum Brechen der vierten Corona-Welle braucht es aus der Sicht von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder strengere Regeln für Ungeimpfte. Angesichts der Lage seien Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte absolut sinnvoll, sagte der CSU-Chef am Mittwochabend in der ARD-Sendung "Maischberger. Die Woche". Bayern werde die rechtlichen Möglichkeiten, die das neue Bundesgesetz gebe, voll ausschöpfen.

An diesem Donnerstag soll der Bundestag Gesetzespläne von SPD, FDP und Grünen zur Bekämpfung der Pandemie beschließen. Söder beklagte erneut, dass die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstagnachmittag erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag zusammenkommen werde. Die Länder könnten somit anders als bei früheren Konferenzen von Bund und Ländern nicht mehr auf das Gesetzesverfahren einwirken.

Mit Blick auf den Infektionsschutz am Arbeitsplatz sei es wichtig, dass die Arbeitgeber ein Informationsrecht zum Impfstatus der Mitarbeiter erhielten. Sollten sich Mitarbeiter den 3G-Regeln, also Zugang nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene, verweigern, müssten sie im Homeoffice arbeiten. Für besondere Berufen, etwa im Gesundheitswesen, brauche es zudem eine Impfpflicht.

Angesichts der hohen Infektionszahlen und extremen Dynamik bei den Neuansteckungen sieht Söder Weihnachtsmärkte kritisch: "Ich würde empfehlen, sie abzusagen." Sollten sie doch stattfinden, ginge das nur mit Maskenpflicht und ohne Alkohol. Für Großveranstaltungen brauche es ferner "dringend Obergrenzen", betonte Söder.

Söder wies erneut Kritik am Corona-Management in Bayern zurück. Hauptursache für die schwierige Lage, die auch viele Experten überrascht habe, sei die nach wie vor zu niedrige Impfquote. In Bayern seien 4,6 Millionen Menschen nach wie vor ohne Impfschutz. Dort, wo es jetzt die höchsten Inzidenzen gebe, sei die Impfquote am geringsten. Auch ohne gesetzliche Pflicht gebe es aber für jeden eine moralische Impfpflicht, sich und seine Mitmenschen zu schützen.

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/hos/news.de/dpa

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