Wie geht es weiter in der Corona-Pandemie? Das haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am 10. August entschieden. Welche alten Regeln bleiben und welche neuen Regeln auf Bürger*innen zukommen, lesen Sie hier.
Am Dienstag, den 10. August haben Bund und Länder unter anderem über weitere Schritte in der Corona-Pandemie gesprochen. Vorab wurde bereits spekuliert, was die Politiker*innen planen. Am Nachmittag stellte Angela Merkel zusammen mit Berlins Bürgermeister Gerd Müller (SPD) und Markus Söder die neue Beschlussvorlage vor. Diese neuen Regeln wurden beschlossen.
Coronavirus News aktuell: Kein Lockdown - Kostenlose Tests fallen für DIESE Menschen weg
Zuallererst wurde betont, dass es keinen weiteren Lockdown mehr geben wird. Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
In dem Beschlusspapier wird darauf hingewiesen, dass die kostenlosen Bürgertests einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, die dritte Corona-Welle zu brechen. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei die dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.
Angela Merkel plädiert: Ungeimpfte sollten Impfangebote annehmen
An noch nicht Geimpfte appellierten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten dabei unterstützen.
Neue Regel nach Ministerkonferenz vom 10. August: Testpflicht für Ungeimpfte
Für Un-Geimpfte und Nicht-Genesene die Vorlage eines negativen Corona-Tests ab 23. August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Es gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.
Man wolle die sogenannte 3G-Regel - also der Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete - unter anderem auch bei Sportveranstaltungen in Innenräumen und beim Sport im Innenbereich durchsetzen, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Die Länder können aber Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann. Dafür muss ein Landkreis eine Inzidenz stabil unter 35 haben oder das Indikatorensystem eines Landes muss ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegeln, so dass ein Anstieg der Infektionen durch eine Aussetzung der Regelung nicht zu erwarten ist.
Sportgroßveranstaltungen mit maximal 25.000 Zuschauer*innen
Sportgroßveranstaltungen dürfen zunächst nur vor maximal 25.000 Zuschauern stattfinden. Das haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Dienstag bei ihrer Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen. "Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden", heißt es im Beschlusspapier.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, man sehe, "dass wir uns etwas zutrauen können, zulassen können, aber nicht in jeder Form, weil wir nicht komplett über den Berg sind." Die Zahl von 25.000 Besuchern mache deutlich, dass Großveranstaltungen möglich seien, "aber mit Regeln, mit Abständen, die berücksichtigt werden können bei der Veranstaltung", betonte Müller. Außerdem gelte es zu vermeiden, dass es davor oder danach zu großen Ansammlungen komme, wo Gefährdungen entstünden. Auch Bayern werde nach guten Erfahrungen bei der Fußball-EM - wo München deutscher Spielort war - die maximale Zahl an Zuschauern ausschöpfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Corona-Hilfen werden verlängert
Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen nun bis Jahresende laufen, wie es am Dienstag in Regierungskreisen am Rande der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hieß.
Merkel sagte nach der Videokonferenz, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Bund und Länder verlängern epidemische Lage bis 11. September
Bund und Länder plädierten außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.
Die Beschlüsse erfolgten vor dem Hintergrund einer gesunkenen Impfbereitschaft und wieder steigender Corona-Infektionszahlen. Aktuell liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 23,5. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 17,9.
Präsenzunterricht nach Sommerferien in Schulen
In den Schulen soll es bundesweit wieder Präsenzunterricht geben. Es gelten weiterhin die AHA-Regeln. Der Schülerausweis soll als Nachweis gelten. Außerdem sollen Schüler*innnen Impfangebote gemacht werden.
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bos/news.de/dpa
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