Wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt, seien auch in den nächsten Monaten weitere Corona-Vorgaben erforderlich. Besonders für Ungeimpfte könnte es knallhart werden. Denn sie könnten bald nirgends mehr reinkommen.
Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums sind zur Eindämmung einer neuen großen Infektionswelle in den nächsten Monaten weitere Corona-Vorgaben erforderlich. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen, "um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen", heißt es in einem Bericht des Ministeriums zum weiteren Vorgehen, der den Ländern und dem Bundestag zugesandt wurde.
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Coronavirus aktuell: Neue Knallhartmaßnahmen ab Herbst laut Regierung
Schutzmaßnahmen könnten aufgrund der fortgeschrittenen Impfkampagne gleichwohl moderater ausfallen als im letzten Herbst und Winter. "Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein", heißt es im Bericht.
Konkret sei demnach neben einer hohen Impfquote "durchgängig und inzidenzunabhängig" das weitere Einhalten von Basis-Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maskentragen nötig - und zwar überall dort, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, bei denen der Impfstatus nicht bekannt ist, oder unter denen besonders verletzliche Personen sein könnten. Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske ergebe sich somit "bis ins Frühjahr 2022" insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel - "für alle, auch für Geimpfte und Genesene".
Kein Zutritt ohne Corona-Impfung in Restaurant, Hotel, Sport - Kontaktbeschränkung
Mit Blick auf Schutzmaßnahmen erläutert das Ministerium, Impfen und Testen verhinderten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Viruslast einen Raum betreten. «Daher sollte unabhängig von der Inzidenz ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.» Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.
Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz nach Altersgruppen und der Rate schwerer Klinikfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden, heißt es in dem Bericht. Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie ("2G statt 3G"). Ungeimpfte würden dann nirgends mehr reinkommen.
4. Coronawelle in Deutschland im Herbst aktuell
Über den Umgang mit steigenden Infektionszahlen wollen auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU)und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 10.August beraten, wie die Bundesregierung angekündigt hatte. Das Gesundheitsministerium erläutert in dem Bericht: "Eine vierte Welle kündigt sich an - wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau. Neben dem verstärkten Eintrag von Infektionen durch Reiserückkehrer nähert sich das Kontaktverhalten der Bevölkerung dem Verhalten der Zeiten vor der Pandemie aktuell schrittweise wieder an." Im Herbst und Winter träten zudem saisonal verstärkende Effekte des Virus wieder auf. "Die entscheidende Frage ist also: Wie hoch wird diese vierte Welle? Das entscheidet sich jetzt."
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rut/news.de/dpa