Am Montag kommt Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsident:innen der Länder zu einem Impfgipfel zusammen. Zentrales Thema: Ausnahmeregelungen für Geimpfte.
Nach Einschätzung der Bundesregierung soll es für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Darüber will Bundeskanzlerin Angela Merkel offenbar am Montag (30.04.2021) mit den Ministerpräsident:innen der Länder bei einem Impfgipfel abstimmen.
Impfgipfel am 26.04.2021: Beschließen Bund und Länder Ausnahmeregelungen für Geimpfte?
In einem Eckpunktepapier, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, gibt es konkrete Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene. Demnach sollen sie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 die gleichen Rechte wie negativ auf das Coronavirus Getestete erhalten. Das betrifft vor allem Einreiseregelungen, Kontaktbeschränkungen, Dienstleistungen sowie Einkaufen.
"Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein", wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.
Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. "Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden". Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.
Keine Sonderrechte oder Privilegien! Ausnahmen für Geimpfte geplant
In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, "sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".
So werden Geimpfte und Genesene definiert
Als Geimpfte zählen laut Eckpunktepapier alle Personen, die nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) über einen vollständigen Impfschutz mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff verfügen. Das ist der Fall, wenn mindestens 14 Tage seit der letzten Impfung vergangen sind. Als Nachweis gilt eine Impfdokumentation in digitaler oder analoger Form.
Als Genesene gelten alle Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, schreibt die "Bild". Dieser Nachweis gilt bis zu sechs Monate nach Feststellung der Genesung. Für diesen Zeitraum können von einem ausreichendem Immunschutz ausgegangen werden. Sobald Genesene einmal geimpft wurden, zählen sie der Gruppe der geimpften an.
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bua/news.de/dpa
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