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Grundrente in Deutschland: Grundrenten-Desaster! Berechnung kann bis zu 2 Jahre dauern

Seit dem 01.01.2021 gibt es zwar die Grundrente in Deutschland, doch die erste Auszahlung gibt es vermutlich erst im Juli. Teilweise könne es sogar bis zu zwei Jahre dauern, bis die Grundrente berechnet werden könne.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland Grundrente. (Foto) Suche
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland Grundrente. Bild: AdobeStock / oneinchpunch

Seit dem 1. Januar 2021 sollen nun Rentner mit schmalen Bezügen die Grundrente bekommen. Doch vorerst werden knapp 1,3 Millionen Rentner monatelang nichts von dem zusätzlichen Geld sehen.

Grundrente seit dem 01.01.2021 in Deutschland: Wann wird sie ausgezahlt?

Bevor die Grundrente ausgezahlt werden kann, müsse die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nämlich noch 26 Millionen Rentenkonten prüfen und den individuellen Zuschlag berechnen. Das Problem: Nicht alle Grundrentenzeiten seien in den digitalen Rentenkonten gespeichert. "Wir müssen also Programme erstellen, die die vorhandenen Daten daraufhin analysieren", sagtDRV-Präsidentin Gundula Roßbach. Doch damit nicht genug - denn es gibt ja noch die Einkommensprüfung. Dann müssten also über eine neue Datenautobahn zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung die Einkommen geprüft werden - auch die des Ehepartners. "Das sind Daten, die bisher für die Rentenversicherung nicht wichtig waren." Bis Mitte 2021 soll daher eine Software entwickelt und getestet werden, die diese Berechnungen leisten kann.

Muss man einen Antrag auf Grundrente stellen?

Die erste Post soll erhalten, wer Mitte 2021 neu in Rente geht. "Bei der Abarbeitung der Fälle von denjenigen, die dann schon in Rente sind, werden wir mit den ältesten Jahrgängen anfangen und dann sukzessive die anderen abarbeiten", sagt Roßbach weiter. "Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Jahresbeginn für all jene, die zum ersten Januar bereits in Rente sind." Die ersten Bescheide sollen im Juli verschickt werden. Ein Antrag ist nicht nötig. Die Regierung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag in Höhe von monatlich 75 Euro.

Erben Hinterbliebene die Grundrente?

Doch was ist, wenn man vor der Auszahlung stirbt? Prinzipiell sind Renten höchstpersönlich und nicht vererbbar. "Der Zuschlag steht jedem ab 1. Januar 2021 zu. Damit ist das Geld dem Rentenkonto zuzuordnen, egal wann es gezahlt wird. Damit geht dieses Geld in die Erbmasse mit hinein", sagte Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann gegenüber der "Bild". Im Todesfall müssen sich Witwen und Witwer nicht bei der DRV melden - jedoch alle anderen Erben mit einem Erbschein.

Wer bekommt Grundrente?

Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe zu erhalten, müssen Rentner mindestens 35 Jahre Versicherungszeit vorweisen. Langjährig Versicherte mit einem durchschnittlich versicherten Einkommen von weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens können unter Umständen einen individuellen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Rentner bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

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/sig/news.de/dpa

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