Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Regeln für Hartz-IV-Empfängerinnen mit Kindern! Auch sie sollen künftig Vollzeitstellen annehmen müssen. Mit dem Entschluss sollen die Jobchancen der Mütter und die Aussichten für eine dauerhafte Rückkehr auf den Arbeitsmarkt steigen.
Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Regeln für arbeitslose Mütter. Sie sollen künftig Vollzeitstellen annehmen müssen – sofern der Partner ebenfalls arbeitslos ist und die Kinderbetreuung übernehmen kann. Das geht aus einem aktuellen Bericht der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet.
Bundesagentur für Arbeit: Hartz-IV-Mütter sollen Vollzeit-Stelle annehmen, wenn Partner Kinder betreuen kann
Der Grund für das knallharte Durchgreifen der Bundesagentur für Arbeit: "Sehr oft" wurde bei Müttern deren Lebenssituation mit einem ebenfalls arbeitslosen Partner nicht berücksichtigt. "So wurde beispielsweise ihr Stellengesuch ausschließlich in Teilzeit geführt, obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können", heißt es im Revisionspapier.
Viele Hartz-IV-Mütter wollen nur Teilzeit arbeiten
Deshalb sollen die Jobcenter Stellengesuche von Partnern in Hartz-IV-Haushalten mit Kindern künftig "grundsätzlich in Vollzeit" führen. Mit dem Vorstoß sollen die Jobchancen der Mütter und die Aussichten für eine dauerhafte Rückkehr auf den Arbeitsmarkt steigen. Dem Bericht nach wollen Mütter, die Hartz-IV beziehen, zu oft nur in Teilzeit arbeiten. Weil es jedoch mehr Voll- als Teilzeitstellen gibt, gehen sie oft leer aus.
Bundesagentur bemängelt Falschangaben bei zu betreuenden Kindern
Bei 43 Prozent der geprüften arbeitslosen Paare mit Kindern habe "kein zielführendes Handeln [...] im Hinblick auf die Erhöhung der Integrationschancen" vorgelegen, heißt es in dem Bericht. Der Anteil der als nicht zielführend bewerteten Integrationsaktivitäten lag dabei bei Müttern mit 52 Prozent deutlich höher als bei Vätern (35 Prozent). Auch kritisierte die BA fehlerhafte Angaben. So machten etwa 33 Prozent der Paare "keine übereinstimmenden Angaben zur Anzahl der zu betreuenden Kinder unter 15 Jahren".
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