Neuer Monat, neue Gesetze: Auch zum Start in den Oktober steht eine Reihe von Gesetzesänderungen in Deutschland in den Startlöchern. Was sich für Verbraucher ab dem 01.10.2020 ändert, lesen Sie hier.
Pünktlich zum Beginn des neuen Monats stehen in Deutschland gleich mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen in den Startlöchern. Was in Sachen Kinderbonus, Zahnersatz, Corona-Tests und Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit gilt, erfahren Sie hier im Detail.
Gesetzesänderungen zum 1. Oktober 2020 zu Zahnersatz, Kinderbonus, Coronatests
Wer ab dem 1. Oktober 2020 eine neue Krone, eine Brücke oder eine Zahnprothese benötigt, kann sich freuen. Für Zahnersatz gibt es ab dem neuen Monat höhere Zuschüsse. Mussten gesetzlich krankenversicherte Patienten für Zahnersatz bislang die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche bezahlen, übernimmt die Krankenkasse künftig 60 Prozent der Zahnarztrechnung. Noch günstiger kommen Pflichtversicherte bei zahnärztlichen Behandlungen weg, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft vorliegt: Dann sind sogar bis zu 75 Prozent Kostenübernahme möglich.
Neue Gesetze ab Oktober 2020: Gratis-Coronatests für Urlauber aus Nicht-Risikogebieten enden
Die Möglichkeiten zu kostenlosen Corona-Tests für alle Reiserückkehrer nach Deutschland werden im Herbst 2020 eingeschränkt. Reisende, die nicht aus einem Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen kommen, haben bereits ab dem 15. September keinen Anspruch mehr auf kostenlose Tests. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dazu: "Für die Urlaubszeit war es wichtig, möglichst alle Reisende auf das Corona-Virus zu testen. Mit Blick auf Herbst und Winter konzentrieren wir die Tests jetzt wieder stärker aufs Inland."
Testzentren an Autobahnen und Hauptbahnhöfen schließen nach der Ferienzeit ihre Pforten. Lediglich an deutschen Flughäfen soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich nach einer Rückkehr nach Deutschland auf das Coronavirus testen zu lassen.
Welche Länder für deutsche Urlauber als Risikogebiete gelten, legt die Bundesregierung regelmäßig fest - sie sind auf der Internetseite des bundeseigenen Robert Koch-Instituts (RKI) aufgelistet. Bund und Länder hatten die Änderungen bei den Tests Ende August vereinbart. "Für Einreisende aus Risikogebieten gilt vorerst weiterhin die Testpflicht sowie die Erfordernis der Quarantäne bis zum negativen Testergebnis", sagte Spahn. Tests für sie bleiben vorerst kostenlos.
Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten durch Quarantänepflicht ersetzt
Die Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern noch geändert werden - und das zum 1. Oktober. Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne soll demnach künftig frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr entfallen können.
Gesetzesänderungen aktuell: Auszahlung des Kinderbonus wird im Oktober 2020 komplettiert
Anfang September 2020 begann die Auszahlung des sogenannten Kinderbonus - jener Sonderzahlung, die die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets verabschiedet hatte. Insgesamt gibt es 300 Euro pro Kind. Im September wurden zunächst 200 Euro ausgezahlt, im Oktober 2020 folgt dann die restliche Zahlung in Höhe von 100 Euro. Für den Bonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Vom Kinderbonus profitieren sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Extra-Zahlung wird auf andere laufende Familien- oder Sozialleistungen nicht angerechnet. Deren Höhe ändert sich also nicht.
Familien mit höheren Einkommen profitieren dagegen weniger oder gar nicht vom Kinderbonus, da er, wie auch das Kindergeld, bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird. Je höher das Einkommen, desto mehr profitieren Eltern von diesen Freibeträgen. Das Finanzamt wählt bei der Steuerberechnung automatisch die für die Eltern günstigere Variante.
Der Anspruch auf den Bonus gilt für jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist oder war. Gezahlt wird also auch für Kinder, die bis zum 31. Dezember geboren werden oder für diejenigen, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder bis Ende des Jahres erlischt.
Zeitumstellung im Oktober 2020: Winterzeit löst Sommerzeit in der Nacht zum 25.10.2020 ab
Eine gesetzliche Neuerung ist das Prozedere zwar nicht, dennoch ist der 25. Oktober ein Tag, den man sich im Kalender markieren sollte: In der Nacht von Samstag, dem 24.10.2020, zum Sonntag, dem 25.10.2020, werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Zum Ende der Sommerzeit wird uns eine Stunde mehr Schlaf gegönnt, denn die Uhren werden von 03.00 Uhr auf 02.00 Uhr zurückgestellt.
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loc/news.de/dpa
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