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Neue Gesetze ab 01.03.20: Arztrezepte, Masernimpfpflicht und Co.! DAS änderte sich zum 1. März

Pünktlich zum Beginn eines jeden Monats kommen wieder neue Gesetzesänderungen auf die Verbraucher zu. Welche Gesetze sich in Deutschland zum 01.03.2020 ändern und was noch auf uns Bürger zukommt, erfahren Sie hier.

Im März erwartet Verbraucher neue Gesetze zu Masernimpfpflicht, Rezepten und Co. (Foto) Suche
Im März erwartet Verbraucher neue Gesetze zu Masernimpfpflicht, Rezepten und Co. Bild: bos/Montage news.de/dpa

Neuer Monat, neue Gesetze: Auch im März 2020 treten neue Gesetze in Kraft. So gilt ab diesem Monat die Masernimpfpflicht bundesweit an Schulen und Kitas und die Umzugskostenpauschale ändert sich. Mit welchen weiteren Gesetzesänderungen Verbraucher ab dem 01.03.2020 rechnen müssen, erfahren Sie hier im Überblick.

Gesetzesänderungen im März 2020: Masern-Impfpflicht an Kitas und Schulen

Ab dem 1. März müssen Kinder in Schulen und Kitas in ganz Deutschland gegen Masern geimpft sein. Neben einigen Ausnahmen gilt die Regelung bundesweit für alle Jungen und Mädchen in den Einrichtungen. Kitas oder Tagesmütter dürfen infizierte Kinder abweisen. Bei schulpflichtigen Kindern ist das eher nicht möglich, teilte das Gesundheitsamt in Schwerin mit. Das Kind wird dort gemeldet, die Eltern werden informiert. Halten sich Eltern nicht an die Regelung droht, ihnen ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Auch einige Erwachsenengruppen, wie Lehrer, müssen sich gegen die ansteckende Infektionskrankheit impfen lassen oder nachweisen, dass sie gegen die Viren immun sind. Die Masern-Impfpflicht gilt schon bei der Einstellung. Angestellte Pädagogen im Schuldienst müssen bis spätestens Ende Juli 2021 nachweisen, dass sie keine Ansteckungsgefahr darstellen, teilte das Bildungsministerium mit. Damit begegnet die Politik dem rasanten Anstieg von Neu-Infektionen

Ärzte dürfen ab 01.03.2020 Wiederholungsrezepte ausstellen

Chronisch kranke Patienten können sich ab dem 1. März einige Arztbesuche sparen. Ab diesem Monat dürfen Mediziner das neue Wiederholungsrezept ausstellen. Somit kann ein Patient bis zu dreimal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum seine Medikamente in der Apotheke abholen, ohne dafür nach einigen Wochen schon wieder in die Arztpraxis gehen zu müssen.

Spurensicherung nach Sexualstraftat wird zur Kassenleistung ab März

Opfer von sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen müssen ab 1. März nicht mehr selbst für die Spurensicherung zahlen. Das übernimmt die Krankenkasse. Darunter fallen körperliche Untersuchungen von Opfern sexueller Gewalt, um Beweise zu sichern, sowie Laboruntersuchungen, wie der Nachweis von K.o.-Tropfen im Blut.

Umzugskostenpauschale steigt ab März 2020

Bei der Steuerreform hat sich etwas getan. Verbraucher, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels umziehen, können ab dem 1. März 2020 die Kosten steuerlich absetzen. Für Ledige liegt die Pauschale bei 820 Euro, wenn sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können 1.639 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen.

Neues Einwanderungsfachkräftegesetz tritt ab 1. März in Kraft

Qualifizierte Fachkräfte aus anderen Staaten sollen es ab März einfacher haben, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dafür sollen die Visa-Verfahren beschleunigt werden und ausländische Fachkräfte sollen außerdem die Chance bekommen, ihr Deutsch zu verbessern. Zusätzlich wird Ausländern von der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung dabei geholfen, dass deren Abschlüsse anerkannt werden. Weiter Informationen und Hilfestellung bietet das Onlineportal anerkennung-in-deutschland.de.

Verbot von "Blitzer-Apps"

Blitzer-Apps auf Smartphones oder in Navigationssystemen sind ab März 2020 "ausdrücklich" verboten, schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dem neuen Gesetz der Straßenverkehrsordnung (StVO) und anderer Gesetzesänderungenhat der Bundesrat am 14. Februar 2020 zugestimmt. Wen sich Autofahrer nicht an die Regelung halten, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Auch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei ist möglich. Das Gesetz weist ein Schlupfloch auf: So darf die Polizei nicht ohne triftigen Grund ein Smartphone durchsuchen und Beifahrer dürfen die Apps weiter nutzen, für sie gilt die Regelung nicht.

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