Von news.de-Volontär Farid Kjazimi - Uhr

Abgeordneten-Gehalt: Überbezahlt? So viel verdienen Politiker im EU-Parlament

751 Abgeordnete machen im Europa-Parlament für knapp 512 Millionen Menschen aus 28 Ländern Politik. Aber wie viel verdienen sie eigentlich und ist die Höhe des Gehalts gerechtfertigt?

Was verdienen die Abgeordneten des Europaparlaments im Monat? Dieser Frage geht news.de auf den Grund. (Foto) Suche
Was verdienen die Abgeordneten des Europaparlaments im Monat? Dieser Frage geht news.de auf den Grund. Bild: SergiiFigurnyi/AdobeStock

Nachdem die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli 2019 ordentlich gestiegen sind und nun die unglaubliche Marke von 10.000 Euro (brutto) im Monat geknackt haben, wird es Zeit, auch die Gehälter der 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die Abgeordnete des EU-Parlaments vertreten rund 512 Millionen Menschen aus 28 verschiedenen Ländern. Ohne Zweifel, eine große Verantwortung für jeden einzelnen der 751 Abgeordneten. Aber wie viel verdienen sie eigentlich und ist die Höhe des Gehalts gerechtfertigt?

Gehälter im EU-Parlament: 300 Euro Tagegeld durch bloße Anwesenheit

Ein Abgeordneter des Europaparlaments verdient laut der "Welt" 8.021 Euro (brutto) im Monat. Desweiteren erhält jeder ein Tagegeld in Höhe von 300 Euro (steuerfrei) für jeden Tag, an dem man an "offiziellen Aktivitäten" der EU beteiligt war. Diese Zahlung erhält man automatisch, sobald man seine Anwesenheit in einem entsprechenden Buch durch eine Unterschrift nachgewiesen hat.

4.416 Euro für Büroausgaben für EU-Parlamentarier - im Monat!

Laut Martin Sonneborn, Parlamentarier der Partei "Die PARTEI", gibt es eine Bürokostenpauschale von 4.416 Euro im Monat (steuerfrei) für klassische Büromaterialien. Büroausgaben können aber auch für Handyrechnungen, IT-Geräte, Computer oder Tablets verwendet werden, neben denen, die das Parlament sowieso zur Verfügung stellt. "Das Geld ist für alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats stehen und von anderen Pauschalen nicht abgedeckt werden", heißt es dazu im kürzlich veröffentlichten Buch des Wahl-Europäers "Herr Sonneborn geht nach Brüssel".

Einmal pro Woche Business-Class fliegen

Der Bundestag stellt allen deutschen Parlamentariern eine BahnCard 100, mit welcher man kostenfrei und deutschlandweit in allen Zügen der Deutschen Bahn fahren kann. Außerdem können sie einmal pro Arbeitswoche zwischen Berlin und Brüssel in der Business-Class hin- und herfliegen. Dabei sind auch andere Städte möglich, sofern der Preis eines Business-Class-Fluges nach Berlin nicht überschritten wird.

Zwischen Limousinen-Service und Zeitaufwandsvergütung

In Brüssel, Straßburg und Berlin können Parlamentarier einen kostenfreien Limousinen-Service nutzen. Wenn man jedoch mal selber mit dem Auto fahren sollte, erhält man ein Spritgeld in Höhe von 51 Cent pro Kilometer, zuzüglich einer Entfernungspauschale von 23,12 Euro. Man erhält zudem eine Zeitaufwandsvergütung, welche je nach Dauer der Reise variiert. Da gibt es 39,13 Euro bei zwei- bis vierstündigen Fahrten, 78,25 Euro bei vier- bis sechsstündigen Fahrten und 156,50 Euro bei einer Autofahrt über sechs Stunden ohne Übernachtung. Sollte doch eine "unvermeidliche Übernachtung" dabei gewesen sein, erhält ein Parlamentarier 313 Euro. Begrenzt werden die erstattungsfähigen Reisen mit dem Auto auf 24.000 Kilometer.

Personalkosten - 25.000 Euro im Monat

Eine weitere pauschale Vergütung im Europaparlament ist das sogenannte "Budget 400". Dies sind rund 45.000 Euro im Jahr, die jeder Parlamentarier für Veranstaltungen, Werbematerial oder Druckerzeugnisse wie Flyer oder Broschüren verwenden kann. Außerdem stehen jedem Parlamentarier knapp 25.000 Euro im Monat zur Verfügung, um damit Personalausgaben zu decken.

Ein Job im EU-Parlament lohnt sich für den Geldbeutel enorm. Für den Steuerzahler eher weniger. Schaut man da auf die Statistik, verdient ein Vollzeitbeschäftigter laut "Statista" im EU-Schnitt 2.610 Euro, also etwas weniger als ein Drittel der Abgeordneten des EU-Parlaments. Und selbstverständlich auch ohne all die Vorzüge und Vergünstigungen. Ob das gerecht ist, liegt wohl im Auge des Betrachters.

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kjf/bua/news.de

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