Ihm wurde vorgeworfen, per Social-Media zu Demonstrationen gegen den König aufgerufen und an diesen teilgenommen zu haben. Damals war er erst 16 Jahre alt. Mit Folter und Drohungen erzwang man sein Geständnis. Jetzt wurde Abdulkaarem al-Hawaj in Saudi Arabien hingerichtet.
Unter den 37 Menschen, die kürzlich in Saudi-Arabien im Zuge einer Massenhinrichtung getötet wurden, war auch der 21-Jährige Abdulkaarem al-Hawaj. Der junge Mann wurde öffentlich enthauptet, wie es in in der streng islamisch regierten Monarchie nach wie vor üblich ist. Er soll als Jugendlicher an Protesten gegen den absolutistisch herrschenden König Salman ibn Abd al-Aziz teilgenommen haben.
Zur Tatzeit Minderjähriger wird enthauptet, weil er protestiert haben soll
Am 27. Juli 2016 war Al-Hawaj vom Sonderstrafgericht (SCC) in Riad wegen mehrerer Straftaten zum Tode verurteilt worden. Die Anklage gegen ihn drehte sich um seine angebliche Beteiligung an regierungskritischen Protesten im Jahr 2012. Menschrechtsorganisationen sehen in seinem Prozess eine Farce. Laut Gerichtsunterlagen war er über zwei Jahre lang ohne Anklage festgehalten worden. Er bestritt alle Anschuldigungen und gab an, an keiner der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Handlungen beteiligt gewesen zu sein.
7 Jahre inhaftiert, mit Elektroschocks gefoltert, Familie bedroht
Laut "Amnesty International" wurde Abdulkareem al-Hawaj während seiner Untersuchungshaft und der Verhöre rechtlicher Beistand verwehrt. Er habe berichtet, in den ersten fünf Monaten nach seiner Festnahme ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis des Geheimdienstes des Innenministeriums in Al-Qatif in Einzelhaft gehalten worden zu sein. Zudem sei er gefoltert worden: So sei er von Vollzugs- und Geheimdienstbeamten mit Schuhen und Stöcken geschlagen worden und man habe damit gedroht, seine Familie zu töten, um so ein Geständnis von ihm zu erzwingen. Laut der NGO "Reprieve" wurden ihm dauerhaft die Hände über dem Kopf festgebunden und er wurde mit Elektroschocks gequält.
Hingerichteter war Angehöriger der schiitischen Minderheit
Abdulkaarem al-Hawaj gehörte, wie die meisten der 37 Hingerichteten, der von der wahabitischen Regierung unterdrückten schiitischen Minderheit an. Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten widerspricht internationalem Recht und ist verboten laut dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der afrikanischen Charta über die Rechte des Kindes, der amerikanischen Menschenrechtskonvention sowie der Uno-Kinderrechtskonvention.
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