Viele Gerichte haben sich mit Einwänden gegen das seit 2013 gültige öffentlich-rechtliche Finanzierungsmodell des Rundfunkbeitrags befasst. Jetzt ist Karlsruhe mit vier Verfassungsbeschwerden am Zug. Kippt die Gebühr?
Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Mittwoch zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen.
Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in derRegel mehrere Monate. (1BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 und 1 BvR 836/17)
Klage zum Rundfunkbeitrag: Kläger haben bisher vor jedem Gericht verloren
Gegner des seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrags, der pro Wohnung fällig wird und aktuell 17,50 Euro im Monat beträgt, hatten eine regelrechte Prozessflut vor den Verwaltungsgerichten losgetreten. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben geurteilt. In keiner Entscheidung bisher konnten sich die Kritiker durchsetzen.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug", sagt einer der drei Kläger aus dem privaten Bereich, Robert Splett. "Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme", kritisiert er. Der 52-jährige Informatiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.
Kritik von Privatleuten und Unternehmen an GEZ-Zahlungspflicht
Außerdem halten es die Beschwerdeführer für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weitere Kritikpunkte: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebende müssen ihn alleine tragen. Besitzer von Zweitwohnungen seien benachteiligt, weil sie für beide Wohnungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zur Zeit Rundfunk empfangen können.
Der Autovermieter Sixt, der als Gewerbetreibender für seine Fahrzeugflotte Beiträge zahlen muss, streitet als vierter Beschwerdeführer am Mittwoch ebenfalls vor dem Verfassungsgericht. Die Richter des ersten Senats müssen klären, ob es zulässig ist, für Betriebe je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt Rundfunkbeiträge zu erheben.
Hohe Gehälter von Moderatoren seien unsozial
"Mir geht es nicht um die 17 Euro 50", sagt der langjährige Beitragsverweigerer und Initiator des Forums "GEZ-Boykott", René Ketterer, aus Trossingen. "Mir geht es ums Prinzip." Er wehrt sich gegen die, wie er es sieht, Zwangsabgabe und empfindet die hohen Gehälter etwa von Moderatoren als unsozial. "Ich werde die Verhandlung am Mittwoch genau verfolgen", sagt er.
Rechtsanwalt Sascha Giller aus Jena, der Beitragsverweigerer vertritt, spricht den Öffentlich-Rechtlichen die Neutralität ab. "Die geben gerne vor, dass sie staatsfern sind und eine neutrale Berichterstattung sicherstellen könnten. Aber das stimmt nicht. Denn die Zwangsfinanzierung ist ja durch den Staat sichergestellt - und der Einfluss der Politik auf die Intendanten immer gegeben."
ZDF-Justiziar: Rundfunkbeitrag ist gut funktionierendes Modell
Nach Überzeugung von ZDF-Justiziar Peter Weber haben die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein gut funktionierendes Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung geschaffen. "Diese Art der Finanzierung ermöglicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Funktionsauftrag zu erfüllen. Der Rundfunkbeitrag stellt eine notwendige Weiterentwicklung der Rundfunkgebühr dar, insbesondere auch im Hinblick auf die Vielzahl neuartiger Empfangsgeräte."
Über die Höhe des Beitrags entscheiden die Ministerpräsidenten und die Landtage. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt dafür einen Vorschlag.
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gma/kns/news.de/dpa
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