Und die AfD macht ernst! Denn wie Lüth dem "Spiegel" sagte, habe man den Fall "Nazi-Schlampe" einem Medienanwalt der AfD anvertraut. Dieser soll bis heute eine Prüfung der Aussage anstellen. Dann werde entschieden, ob es eine Klage geben werde - wovon Lüth fest ausgeht. Übrigens seien der Fall Böhmermann und der Fall Ehring auch überhaupt nicht miteinander zu vergleichen. Schließlich ging es im Fall des Schmähgedichtes um eine "ausländische Macht". Nun aber würden sich zwei deutsche Staatsbürger streiten. Der Unterschied sollte ja nun klar sein. Danke, für die Klärung. Denn spätestens jetzt wissen wir, dass die AfD ein ähnliches Verständnis von Satire hat wie Erdogan. Und was der so von "politischer Korrektheit" hält, wissen wir ja.
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gea/jat/news.de
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Man muss eben Grenzen ziehen - AfD erklärt Unterschied zwischen Fall Böhmermann und Fall EhringSeite 2
Übersicht: Alice Weidel von Extra 3 diffamiert
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