Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Schwerkranke Patienten können jetzt auf das Wundermittel Cannabis zurückgreifen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen diese nun in der Apotheke Cannabis-Extrakte und getrocknete Cannabis-Blüten erhalten. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss binnen drei Tagen genehmigt werden.
Therapie mit Cannabis - Heilungsverlauf muss sich verbessern
Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert.
Cannabis-Agentur mit Anbau beauftragt
Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten. Für den Anbau von Cannabis als Heilmittel soll eine spezielle Agentur beauftragt werden, die streng staatlich kontrolliert wird. Cannabis wird vor allem bei Krebs- und Aidsleiden, sowie Rheuma oder Multipler Sklerose Anwendung finden.
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koj/news.de/dpa