Von news.de-Redakteurin Franziska Obst - Uhr

Aktuelle Gesetzesänderungen: Am 1. April 2015 ändern sich diese Gesetze

Kein Monat vergeht, an dem sich für die Deutschen in der Gesetzgebung nichts ändert. Jeden Monat treten neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Besonders im April 2015 ändert sich so Einiges in den Gesetzesbüchern. Wir verschaffen einen Überblick, welche Gesetzesänderungen zum 1. April 2015 auf Sie zukommen.

Zum 1. April 2015 treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. (Foto) Suche
Zum 1. April 2015 treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. Bild: news.de-Montage (dpa/Zerbor - Fotolia.com)

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn wir nicht monatlich an unseren Gesetzen rumwerkeln würden und Neuerungen bzw. Änderungen auf den Weg brächten. Auf die Verbraucher - besonders die Autofahrer - in Deutschland kommen vor allem zum 1. April 2015 zahlreiche Gesetzesänderungen zu. Angefangen beim sinkenden Rundfunkbeitrag bis hin zu verkürzten Erste-Hilfe-Kursen. Wir verschaffen einen Überblick im Gesetzes-Dschungel.

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Gesetzesänderungen aktuell zum 1. April 2015: Verkürzte und kompaktere Erste-Hilfe-Kurse

Erste-Hilfe-Kurse sollen ab dem 1. April 2015 kompakter und praxisnaher ablaufen. Die Aus- und Fortbildungen sollen nicht länger in 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, sondern nur noch neun Unterrichtsstunden umfassen. Gelehrt werden nur noch die absolut wesentlichen Inhalte und auch die Lehrmethode soll sich ab dem 1. April 2015 ändern. Die Ausbilder sollen demnach auf eine stärkere Einbindung der Teilnehmenden in den Unterricht setzen. Hintergrund dieser Veränderungen sind Studien, die zeigen, dass die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war.

Die beklopptesten Gesetze
Bürokratie
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  • Bananenordnung: Seit 1993 wurden mehr als ein halbes Dutzend Verordnungen über den Import von Bananen erlassen. Eine Banane, die für EU-Bürger geeignet ist, muss danach mindestens 14 Zentimeter lang und 2,7 Zentimeter dick sein, darf keine Beschädigungen aufweisen und noch nicht gereift sein. Grund: Die Bananen aus EU-Ländern sollten gegenüber Import-Konkurrenten besser gestellt sein.

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Die Tastatur muss auf dem Schreibtisch bewegt werden können. Zudem darf die Tastatur einen Maximalhöhe von drei Zentimetern, gemessen an der Taste c, nicht überschreiten. Und die Tischplatte muss mindestens 80 Zentimeter tief und 1,60 Meter breit sein.

  • Normgemüse: Die «Verordnung der Europäischen kommission zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken» war bisher die wohl abstruseste EU-Verordnung. Doch nicht nur die Gurken-Krümmung wollte die EU regulieren, für insgesamt 36 Obst- und Gemüsearten wurden Normen definiert. Inzwischen sind viele dieser Verordnungen zwar aufgehoben worden, doch werden sie vom Einzelhandel weiter angewendet. Der Kunde, so die Annahme, hätte sich eben an hübsche Früchte gewöhnt.

  • Pferdesteuer: Kfz- oder Hunde-Steuer sind bereits ein alter Hut. In Zeiten klammer Kassen werden einige Kommunen erfinderisch. In der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf kostet deshalb seit 1. Januar 2013 ein Pferd 200 Euro im Jahr an Pferdesteuer.

  • Schnullerhalternorm: Ja, auch das ist geregelt. Die Schnullerkette darf nicht länger als 220 Millimeter sein, damit sich kein Kind versehentlich strangulieren kann. Zudem müssen Löcher im Clip sein, damit ein Kind, wenn es den Clip in den Mund nimmt, noch ausreichend Luft bekommt. Die Regelungen zum Schnuller sind so detailliert, dass sie mehr als 50 Seiten Text füllen.

  • Seilbahngesetz: In Brüssel wurde im Jahr 2000 eine Richtlinie über Seilbahnen erlassen, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten. In Deutschland musste deshalb jedes Bundesland ein Seilbahngesetz erlassen - etwa auch flache Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Dass diese Bundesländer viel zu flach sind, um eine Seilbahn betreiben zu können, sei dahingestellt.

  • Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1909 eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte zu finanzieren. Eigentlich dürfte es diese Steuer, bei der inzwischen 1,02 Euro je Flasche fällig werden, nicht mehr geben. Egal, bei einer halben Milliarde Euro, die pro Jahr so eingenommen werden, ist der ursprüngliche Grund nicht mehr so relevant wie die Euro-Zeichen in den Augen der Finanzbehörden.

  • Zeitumstellungs-Richtlinie: Die EU hat auch Sommerzeit und Winterweit extra vereinheitlicht. In der Richtlinie 1980/737/EWG wurde die Regelung zur Sommerzeit verabschiedet. Und auch wenn der Energieverbrauch durch die Zeitumstellung - entgegen der Annahme - sogar noch erhöht wird und die negativen Effekte für Wirtschaft und Bürger dokumentiert sind: Die Richtlinie bleibt in Kraft.

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    Neue Gesetze ab 1. April 2015: Video-Fragen für Führerschein-Prüflinge

    Bereits seit dem 1. April 2014 müssen sich Führerscheinanwärter 51 neuen Videofragen bei der Prüfung stellen. Dies sollte dazu führen, dass Prüflinge nicht nur auswendig lernen, sondern sich durch die Bewegtbilder eingehender mit bestimmten Verkehrssituationen beschäftigen und sie folglich auch besser begreifen. Dieser Videofragen-Katalog wurde nun noch etwas erweitert: Am 1. April 2015 kommen noch einmal sechs weitere Video-Fragen hinzu.

    Gesetzesänderungen zum 1. April 2015: Post vom Hauptzollamt! Die Kfz-Steuer ist fällig

    Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer hat sich in Deutschland geändert. Nicht mehr länger sind die Länder, sondern der Bund für die Eintreibung der Kfz-Steuer verantwortlich. Verbraucher erhalten deshalb nun Post vom Hauptzollamt und nicht mehr vom Finanzamt. Bereits seit dem 1. März 2015 können die Finanzämter daher keine Kfz-Steuer mehr annehmen. Eingehende Zahlungen werden den Fahrzeughaltern zurücküberwiesen. Deshalb müssen Verbraucher einen möglicherweise vorhandenen Dauerauftrag für die Kfz-Steuer nun umstellen. Haben Sie einen Lastschrifteinzug veranlasst, müssen Sie sich um nichts kümmern. Dieser wurde auomatisch umgestellt.

    Gesetzesänderungen aktuell zum 1. April 2015: Sinkender Runfunkbeitrag

    Zum ersten Mal zahlen Zuschauer und Zuhörer weniger für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Abgabe) sinkt zum 1. April auf 17,50 Euro statt 17,98 Euro im Monat. Damit spart der Verbraucher im Quartal satte 1,44 Euro. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben, die Rundfunkgebühr vorher pro Gerät. Sollten Sie auch hier einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie nicht versäumen, diesen ebenfalls zu ändern.

    Neue Gesetze aktuell: Ab 1. April 2015 rote Kfz-Kennzeichen nur noch mit HU

    Das rote Kennzeichen für Überführungs- und Probefahrten erhalten Autos ab dem 1. April 2015 nur noch mit gültiger TÜV-Abnahme und einem Kfz-Haftpflichschutz, so "Welt Online". Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung gibt es jedoch: Geht die Fahrt direkt zur Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk, erhalten auch Fahrzeuge ohne TÜV ein rotes Kennzeichen. Werden Mängel festgestellt, darf der Fahrzeughalter seine Fahrt außerdem zu einer Werkstatt fortsetzen.

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    fro/zij/news.de/dpa

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