Kein Monat vergeht, an dem sich für die Deutschen in der Gesetzgebung nichts ändert. Jeden Monat treten neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Besonders im April 2015 ändert sich so Einiges in den Gesetzesbüchern. Wir verschaffen einen Überblick, welche Gesetzesänderungen zum 1. April 2015 auf Sie zukommen.
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn wir nicht monatlich an unseren Gesetzen rumwerkeln würden und Neuerungen bzw. Änderungen auf den Weg brächten. Auf die Verbraucher - besonders die Autofahrer - in Deutschland kommen vor allem zum 1. April 2015 zahlreiche Gesetzesänderungen zu. Angefangen beim sinkenden Rundfunkbeitrag bis hin zu verkürzten Erste-Hilfe-Kursen. Wir verschaffen einen Überblick im Gesetzes-Dschungel.
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Gesetzesänderungen aktuell zum 1. April 2015: Verkürzte und kompaktere Erste-Hilfe-Kurse
Erste-Hilfe-Kurse sollen ab dem 1. April 2015 kompakter und praxisnaher ablaufen. Die Aus- und Fortbildungen sollen nicht länger in 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, sondern nur noch neun Unterrichtsstunden umfassen. Gelehrt werden nur noch die absolut wesentlichen Inhalte und auch die Lehrmethode soll sich ab dem 1. April 2015 ändern. Die Ausbilder sollen demnach auf eine stärkere Einbindung der Teilnehmenden in den Unterricht setzen. Hintergrund dieser Veränderungen sind Studien, die zeigen, dass die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war.
Neue Gesetze ab 1. April 2015: Video-Fragen für Führerschein-Prüflinge
Bereits seit dem 1. April 2014 müssen sich Führerscheinanwärter 51 neuen Videofragen bei der Prüfung stellen. Dies sollte dazu führen, dass Prüflinge nicht nur auswendig lernen, sondern sich durch die Bewegtbilder eingehender mit bestimmten Verkehrssituationen beschäftigen und sie folglich auch besser begreifen. Dieser Videofragen-Katalog wurde nun noch etwas erweitert: Am 1. April 2015 kommen noch einmal sechs weitere Video-Fragen hinzu.
Gesetzesänderungen zum 1. April 2015: Post vom Hauptzollamt! Die Kfz-Steuer ist fällig
Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer hat sich in Deutschland geändert. Nicht mehr länger sind die Länder, sondern der Bund für die Eintreibung der Kfz-Steuer verantwortlich. Verbraucher erhalten deshalb nun Post vom Hauptzollamt und nicht mehr vom Finanzamt. Bereits seit dem 1. März 2015 können die Finanzämter daher keine Kfz-Steuer mehr annehmen. Eingehende Zahlungen werden den Fahrzeughaltern zurücküberwiesen. Deshalb müssen Verbraucher einen möglicherweise vorhandenen Dauerauftrag für die Kfz-Steuer nun umstellen. Haben Sie einen Lastschrifteinzug veranlasst, müssen Sie sich um nichts kümmern. Dieser wurde auomatisch umgestellt.
Gesetzesänderungen aktuell zum 1. April 2015: Sinkender Runfunkbeitrag
Zum ersten Mal zahlen Zuschauer und Zuhörer weniger für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Abgabe) sinkt zum 1. April auf 17,50 Euro statt 17,98 Euro im Monat. Damit spart der Verbraucher im Quartal satte 1,44 Euro. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben, die Rundfunkgebühr vorher pro Gerät. Sollten Sie auch hier einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie nicht versäumen, diesen ebenfalls zu ändern.
Neue Gesetze aktuell: Ab 1. April 2015 rote Kfz-Kennzeichen nur noch mit HU
Das rote Kennzeichen für Überführungs- und Probefahrten erhalten Autos ab dem 1. April 2015 nur noch mit gültiger TÜV-Abnahme und einem Kfz-Haftpflichschutz, so "Welt Online". Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung gibt es jedoch: Geht die Fahrt direkt zur Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk, erhalten auch Fahrzeuge ohne TÜV ein rotes Kennzeichen. Werden Mängel festgestellt, darf der Fahrzeughalter seine Fahrt außerdem zu einer Werkstatt fortsetzen.
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fro/zij/news.de/dpa