Was bei uns verboten ist, gilt in einigen Kantonen der Schweiz als Festmahl zu Weihnachten. Denn dann kommt Katzenfleisch auf den Tisch! Tierschützer wollen dem mit einer Petition nun Einhalt gebieten.
Was man vom Hörensagen sonst nur aus Asien kennt, ist auch in der Schweiz gang und gäbe. Dort wird zu Weihnachten nicht die handelsübliche Gans verspeist, sondern die Miezekatze. Ja, Sie haben richtig gelesen. Laut Schweizer Gesetz ist das Töten von Hunden und Katzen zum Eigenverzehr nämlich erlaubt, wie stern.de berichtet. Insbesondere in den Kantonen Bern, Luzern und Jura zähle Katzenfleisch zu den traditionellen Festmahlzeiten, heißt es weiter.
Katzenfleisch zu Weihnachten: Schweizer machen Jagd auf herrenlose Katzen
Einzige Voraussetzung sei, dass die Tiere artgerecht und zu nicht-kommerziellen Zwecken getötet werden. Die eigene Hauskatze steht jedoch bei den meisten nicht auf dem Speiseplan. Vielmehr müssen herrenlose Katzen für den Gaumenschmaus herhalten. Die Jagd ist laut stern.de in manchen Kantonen sogar schon 200 Meter von Wohnhäusern entfernt erlaubt.
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Tierschützer wollen Katzenschlachtung noch vor den Festtagen verbieten lassen
Wer ein Opfer gefunden und getötet hat, bereitet es dann folgendermaßen zu: Das Fleisch wird für gewöhnlich drei Tage in Quellwasser eingelegt und anschließend im eigenen Saft geschmort, um pünktlich zu den Feiertagen aufgetischt werden zu können. Selbstredend ist das Tierschützern ein Dorn im Auge. Sie wollen der Katzenschlachtung noch vor Weihnachten ein Ende setzen.
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Petition scheiterte schon einmal - dürfen Schweizer weiter Katzenfleisch essen?
Der Neuenburger Verband SOS Chats hat deshalb eine Petition gegen die Jagd auf herrenlose Katzen ins Leben gerufen. 16.000 Unterschriften wurden gesammelt und beim Parlament eingereicht. Die Aktivisten argumentieren unter anderemn, dass Jäger verwilderte von gechippten Katzen nicht unterscheiden könnten. Schon im vergangenen Jahr hatte die Organisation für ein Verbot gekämpft, damals allerdings ohne Erfolg.
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zij/news.de
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