Skurrile Gesetze weltweit: Wo Pinkeln in den Polizeihelm erlaubt ist

Ob Blähungen in der Kirche, das Lesen von Harry Potter oder vulgäres Fluchen: Es gibt nichts, was man nicht verbieten und damit unter Strafe stellen könnte. Wir haben die besten juristischen Stilblüten aus aller Welt zusammengestellt.

Von news.de-Redakteurin Juliane Ziegengeist - Uhr

Sie finden, Deutschland ist überreguliert? Es gibt zu viele Regeln, zu viele Verbote und Strafen? Dann sollten sie mal über die Landesgrenzen hinaus blicken. Denn dort waren so manche Gesetzeshüter wohl etwas übereifrig in ihrer Regulierungswut und haben Handlungen unter Strafe gestellt, für die man hierzulande noch nicht einmal gerügt wird.

Wer in Frankreich mit Kontaktlinsen statt Brille fährt, muss blechen

So werden Autofahrer in Frankreich zur Kasse gebeten, die statt einer Brille Kontaktlinsen beim Fahren tragen - mit welcher Rechtfertigung bleibt unklar. Wer zuwider handelt und erwischt wird, muss satte 90 Euro Strafe bezahlen und bekommt auch noch drei Punkte aufgebrummt. Und da sag noch einer, unsere Verkehrsregeln seien streng. In Frankreich kann zum Beispiel auch das Rauchen am Steuer oder das einhändige Fahren teuer werden.

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In England will öffentliches Urinieren gelernt sein

In England ist vor allem das öffentliche Urinieren stark reglementiert. Männer dürfen dies nur, sofern es am Hinterreifen des eigenen Autos geschieht und die rechte Hand dabei auf dem Fahrzeug liegt. Schwangeren Frauen ist es hingegen jederzeit erlaubt, sich öffentlich zu erleichtern, notfalls auch in einen Polizistenhelm. Das nennt man dann wohl großzügig...

Vom Harry-Potter-Erlass bis zum Theken-Abstand für Frauen

Sie denken, es geht nicht mehr skurriler? Da lohnt sich ein Blick nach Amerika, dem Spitzenreiter, wenn es um skurille Gesetze und Strafen geht. In Florida dürfen Bibliotheken Harry-Potter-Bände beispielsweise nur dann an Minderjährige verleihen, wenn diese eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Dieser Potter-Erlass erging, nachdem eine Grundschule die Bücher wegen zu vieler unchristlicher Rituale verboten hatte.

Während diese streitbare Regel noch relativ neu ist, stammen viele aus der Kolonialzeit. Seitdem sollte man sich vor einem Kirchenbesuch in St. Louis gut überlegen, was man isst, denn Blähungen im Gotteshaus können mit lebenslanger Haft geahndet werden. Und in Wyoming herrscht noch klare Geschlechtertrennung: Männer gehören an die Theke, Frauen müssen fünf Feet Abstand dazu halten.

Jüngstes Beispiel: Putin lässt das öffentliche Fluchen verbieten

Dass gestrenge Moralvorstellungen aber auch heutzutage noch immer skurrile Blüten treiben, beweist aktuell Wladimir Putin in Russland. Er eifert mit seinem neuesten Vorstoß gewissermaßen den USA nach. Dort ist Fluchen im TV verboten. Gleiches gilt seit dieser Woche auch in Russland. Vulgäre Ausdrücke in Medien, Theater und Film können bis zu 1000 Euro Strafe kosten.

Dumm nur, dass damit auch ein Stück russische Tradition verschwindet. Denn selbst berühmte Dichter wie Puschkin und Lermontow Gebrauch machten von Schimpfwörtern Gebrauch...

Putin-Gesetze gängeln die Opposition
Russland
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  • VERSAMMLUNGSGESETZ:

    Auf Verstöße bei Demonstrationen stehen deutlich drastischere Geldstrafen - für Privatpersonen sind das bis zu 300.000 Rubel (rund 7500 Euro). Das Gesetz trage zu Sicherheit und Ordnung bei, sagen Befürworter. Nach Ansicht von Bürgerrechtlern soll es zusammen mit älteren Gesetzen Aktionen der Opposition erschweren.

  • «AGENTEN»-GESETZ:

    Stiftungen und Organisationen, die für politische Arbeit in Russland Geld aus Deutschland und anderen Ländern erhalten, müssen sich als «ausländische Agenten» kennzeichnen. Legen Mitarbeiter die Finanzströme nicht offen, drohen ihnen Geld- oder Haftstrafen. Das Gesetz stärkt angeblich die Zivilgesellschaft. Menschenrechtler aber fürchten, als Spione verunglimpft zu werden.

  • VERLEUMDUNGSGESETZ:

    Der Tatbestand der Verleumdung steht wieder im Strafgesetzbuch. Journalisten fürchten nun einen Maulkorb. Zudem solle die Opposition mundtot gemacht werden, meinen Kritiker. So könne jeder wegen Kritik an der Führung vor Gericht landen.

  • INTERNETGESETZ:

    Behörden können unter Verweis auf den Kinderschutz ohne gerichtliche Entscheidung Internetseiten sperren lassen. Gegner des umstrittenen Gesetzes sehen die Gefahr eines Missbrauchs für politische Zwecke und der Zensur im größten Land der Erde. Das Gesetz solle die über das Internet mobilisierte Protestbewegung behindern.

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