
Sieben Monate nach dem Tod eines kleinen Jungen bei einem mutmaßlich illegalen Autorennen in Hamburg hat der Mordprozess gegen zwei junge Männer begonnen. Die beiden Autofahrer im Alter von 23 und 25 Jahren stehen laut Staatsanwaltschaft wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht.
Bei dem Unfall am 26. August im Stadtteil Billstedt wurden sechs Menschen verletzt. Der zunächst lebensgefährlich verletzte Zweijährige starb wenig später im Krankenhaus. Sein Zwillingsbruder und die Mutter erlitten schwere Verletzungen. Mehrere Familienmitglieder sind Nebenkläger in dem Verfahren. Die beiden Unfallfahrer sowie eine damals 23 Jahre alte Beifahrerin trugen leichte Verletzungen davon.
Die Anklage geht davon aus, dass sich die beiden Deutschen ein illegales Straßenrennen lieferten und dabei in Kauf nahmen, andere Menschen tödlich zu verletzen. In einem ersten Statement bestritten die Verteidiger des 23-Jährigen eine vorsätzliche Tötungsabsicht ihres Mandanten.
Seine Verteidigung betonte, dass die Mutter vor dem Unfall einen Fehler beim Abbiegen gemacht habe und links statt rechts gefahren sei. Gegen die Frau läuft wegen dieser Frage parallel ein Ermittlungsverfahren. Ein Anwalt der Nebenklage, Yalçın Tekinoğlu, erklärte am Rande des Prozesses: "Selbst wenn sie nach rechts gefahren wäre, wäre es zu dem Unfall gekommen."
Angeklagte fuhren dreimal so schnell wie erlaubt
Die Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft mit ihren Autos auf dem Schiffbeker Weg unterwegs, als der Wagen der Familie auf die Straße einbog. Er stieß demnach erst mit dem Heck des Autos des jüngeren Fahrers (damals 22) zusammen. Anschließend kollidierte der Wagen des damals 24-Jährigen frontal mit der linken Seite des Wagens der Mutter.
Diese beiden Fahrzeuge wurden auf die Gegenfahrbahn geschleudert und vollständig zerstört. Auf der Rückbank des Wagens der Familie saßen die damals zweijährigen Zwillinge in ihren Kindersitzen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die beiden Angeklagten bei dem Rennen mit 178 km/h und 150 km/h unterwegs - erlaubt war Tempo 50.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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