
Im Prozess um das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Hamburger Kita ist ein Gärtner auch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruches schuldig gesprochen worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom November jedoch abgeändert, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Danach wurde der 54-Jährige zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage zusätzlich 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.
Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Auch jetzt hat der Angeklagte Zeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen.
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Der Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.
Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden
Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Mehrere Medien hatten dazu berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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