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E.coli, Salmonellen und Co.: Keime bei Untersuchung entdeckt - Bundesamt warnt vor Verzehr von Mett

Bei einer Untersuchung von rohem Hackfleisch konnten Wissenschaftler gefährliche Keime nachweisen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt daher vor dem Verzehr von rohem Schweinefleisch.

Das BVL warnt vor dem Verzehr von rohem Hackfleisch. (Foto) Suche
Das BVL warnt vor dem Verzehr von rohem Hackfleisch. Bild: AdobeStock / HandmadePictures
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor dem Verzehr von rohem Hackfleisch
  • Escherichia coli (STEC) und Salmonellen bei Untersuchung nachgewiesen
  • Diese Personen sollten kein rohes Mett verzehren

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Verzehr von rohem Hackfleisch. Bei einer Untersuchung wurden in mehreren Proben gefährliche Krankheitserreger gefunden.

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Wie das BVL in einer Mitteilung schreibt, wurden im Zoonosen-Monitoring 2023 in gewürztem "Schweinehackfleisch zum Rohverzehr" potenziell krankmachende Keime nachgewiesen. 318 Proben wurden genauer unter die Lupe genommen. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende Escherichia coli (STEC) entdeckt. Das sind Bakterien, "die bestimmte Zellgifte bilden können. Diese Zellgifte können akute Darmentzündungen hervorrufen, die bei zehn bis 20 Prozent der Erkrankten einen schweren Verlauf nehmen können", erklärte das BVL gegenüber der "Bild". Bei Kindern kann eine Infektion zu einem hämolytisch-urämischen Syndroms führen, das mit akutem Nierenversagen einhergehen kann. Außerdem wurden in einer Probe Salmonellen nachgewiesen. "Empfindliche Verbrauchergruppen, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere, sollten daher kein rohes Hackfleisch essen", warnt das Bundesamt.

Erhitzen tötet gefährliche Keime ab

Durch Kochen und Braten können die Keime abgetötet werden. Dafür müsse das Fleisch für zwei Minuten auf mindestens 70 Grad erhitzt werden. "Hackfleisch zum Rohverzehr sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren", empfiehlt das BVL. "Da es sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist es mit einem Verbrauchsdatum versehen, das unbedingt einzuhalten ist. Bis zum Verzehr sollte Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden."

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