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"Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus: Bußgeld wegen "wilder Müllentsorgung" - So teuer kann's werden

Zwar erfreuen sich "Zu verschenken"-Kisten großer Beliebtheit, doch der gutgemeinte Trend kann teuer werden. In vielen Bundesländern kann eine "Verschenkekiste" als "wilde Müllentsorgung" angesehen werden. Diese Bußgelder drohen.

"Zu verschenke"-Kisten können teuer werden. (Foto) Suche
"Zu verschenke"-Kisten können teuer werden. Bild: AdobeStock / EKH-Pictures
  • Verschenkekisten erfreuen sich großer Beliebtheit
  • Kiste kann als "wilde Entsorgung von Müll" gewertet werden
  • Bundesländer verhängen Bußgelder

In vielen Großstädten erfreut sich die sogenannte "Verschenkekiste" großer Beliebtheit. Dabei stellen Menschen aussortiert Gegenstände wie Bücher, Spielzeug, Kleidung, Geschirr oder andere Dinge, die zu schade zum Wegwerfen sind, in Pappkartons vor die Haustür und hoffen darauf, anderen damit eine Freude zu machen. Doch Obacht: Dieser Trend kann teuer werden. Im schlimmsten Fall kann nämlich ein saftiges Bußgeld drohen.

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Während eine "Verschenkekiste" auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist, spricht man im öffentlichen Raum von einer wilde Entsorgen von Müll. Und die ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Region und Menge variiert die Höhe des Bußgeldes, wie eine Liste von "bussgeldkatalog.org" zeigt.

In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der Bußgelder:

Bundesland Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke Mehrere Gegenstände mit einem Gewicht von über 2 Kilo Mehrere große Gegenstände über 1 Kubikmeter
Baden-Württemberg 25 bis 75 Euro 75 bis 500 Euro 500 bis 2.500 Euro
Bayern 35 Euro 80 bis 320 Euro 700 bis 2.500 Euro
Berlin - - -
Brandenburg 20 Euro 50 bis 200 Euro 400 bis 1.500 Euro
Bremen 25 Euro 75 bis 1.000 Euro 500 bis 2.500 Euro
Hamburg 50 bis 100 Euro 120 bis 600 Euro 400 bis 2.000 Euro
Hessen 20 Euro 50 bis 1.500 Euro 400 bis 1.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 10 bis 20 Euro - 500 bis 5.000 Euro
Niedersachsen 50 bis 80 Euro 80 bis 1.000 Euro 450 bis 1.550 Euro
Nordrhein-Westfalen 25 bis 80 Euro 80 bis 510 Euro 410 bis 1.530 Euro
Rheinland-Pfalz 25,56 bis 76,69 Euro 76,69 bis 511,29 Euro 511,29 bis 2.556,46 Euro
Saarland 25 bis 200 Euro 75 bis 500 Euro 500 bis 2.500 Euro
Sachsen 20 bis 50 Euro 40 bis 120 Euro 300 bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt - - -
Schleswig-Holstein 20 Euro 50 bis 200 Euro 400 bis 1.500 Euro
Thüringen 20 Euro 50 bis 1.500 Euro 400 bis 1.500 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr!

Oftmals drücken die Behörden jedoch ein Auge zu. Zumindest dann, wenn die "Zu verschenken"-Kiste nicht länger als 24 Stunden draußen steht. Andersfalls gilt es als illegale Müllentsorgung. Wer eine "Verschenkekiste" legal aufstellen möchte, kann eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Durch die Sondernutzung des Fußweges können Sie die Kiste dann auch länger als 24 Stunden stehen lassen.

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