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Zoophilie-Vorfall in Braunlage: Video soll Tier-Schänder im Harz bei Pony-Missbrauch zeigen

Im Harz ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft einem Bericht zufolge gegen einen Mann, der Ponys auf einer Weide im Ort Braunlage mehrfach missbraucht haben soll. Welche Strafe dem mutmaßlichen Täter droht, ist unklar.

Ein Mann wurde im Harz angeblich beim Ponymissbrauch erwischt. (Foto) Suche
Ein Mann wurde im Harz angeblich beim Ponymissbrauch erwischt. Bild: AdobeStock / Composer (Symbolbild)
  • Mann (35) soll Ponys im Harz missbraucht haben
  • Video soll Täter angeblich überführen
  • Welche Strafe dem mutmaßlichen Täter droht

Es ist eine grausame Vorstellung. Und es stellt sich die Frage, wer so eine Tat begeht? Wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, ermittelt die Polizei und die Staatsanwaltschaft im Oberharz in Niedersachsen in einem besonders expliziten Fall. Es geht um sexuellen Missbrauch von mehreren Ponys.

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Video überführt ihn angeblich: Mann (35) soll Ponys im Harz missbraucht haben

Laut NDR soll ein 35-Jähriger die Ponys auf einer Weide im Ort Braunlage gleich mehrfach sexuell missbraucht haben. Zu den erschütternden Ermittlungen liegen bislang keine weiteren Details vor. Nach Informationen des NDR habe die Staatsanwaltschaft jedoch bestätigt, dass in dem Fall ermittelt wird.

  • Wie es weiter heißt, existiert Videomaterial, auf dem der Verdächtige beim Missbrauch der Ponys gefilmt worden sein soll.
  • Die Besitzerin überwacht ihre Pferde auf der Weide demnach mit Videokameras.

Mann missbraucht angeblich Ponys im Harz: Welche Strafe ihm drohen könnte

Die abscheulichen Taten des Mannes haben wahrscheinlich rechtliche Konsequenzen. Sexuelle Handlungen an Tieren können sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat eingestuft werden.

  • Bei einer Straftat wird wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) ermittelt. Der Täter könnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
  • Eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 2 TierSchG) liegt dann vor, wenn einem Tier "ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden" zugefügt werden.

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