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Fußball-EM 2024: Freiheitsstrafe nach Fan-Randale bei Fußball-EM

Bei der EM im Juni eskaliert eine Auseinandersetzung zwischen der Polizei und serbischen Fußballfans in München. Nun hat die Randale auf dem Marienplatz ein juristisches Nachspiel.

Der EM-Spielball für die UEFA EURO 2024 liegt auf dem Rasen. (Foto) Suche
Der EM-Spielball für die UEFA EURO 2024 liegt auf dem Rasen. Bild: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Nach Ausschreitungen serbischer Fußballfans am Randes eines EM-Spiels in München hat das Amtsgericht einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der junge Serbe hatte unter Tränen zugegeben, vor dem EM-Spiel zwischen Serbien und Dänemark im Juni auf dem Marienplatz einen Tisch und Glasflaschen auf Polizisten geworfen zu haben. "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen", sagte der Angeklagte zu dem Polizisten, der durch seine Würfe verletzt worden war und als Zeuge vor Gericht aussagte.

Bei der Randale auf dem Marienplatz im Juni dieses Jahres im vor dem EM-Spiel in der Allianz Arena waren mehrere Polizisten leicht verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft geriet eine Polizeikontrolle aus dem Ruder, nachdem einige Fans Pyrotechnik gezündet hatten. Weil sich mehrere Fans mit einem Mann solidarisierten, der verdächtigt wurde, daran beteiligt gewesen zu sein, eskalierte die Lage.

"Einen Schatten auf diese schöne Zeit geworfen."

Sie gehe davon aus, dass viele ihr zustimmen, wenn sie sage, "dass Fußball an sich eine schöne Sache ist", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung - und dass "gerade auch die EM-Zeit in München und in ganz Deutschland eine schöne Veranstaltung war". "Mit ihrem Verhalten haben sie schon einen Schatten auf diese schöne Zeit geworfen."

Sie verurteilte den Mann unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Den Vorwurf der Billigung von Straftaten sah das Gericht nicht als erwiesen an. Laut Anklage soll der Mann das russische Propagandasymbol "Z" sichtbar auf seiner Kleidung getragen haben. Er gab aber an, von der Bedeutung nichts gewusst zu haben. Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung, die ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert hatte, auf Rechtsmittel verzichtete, wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Der Prozess ist nicht der einzige, der sich mit den Ausschreitungen vom 25. Juni befasst. Für diesen Freitag hat das Amtsgericht zwei weitere Verhandlungen angesetzt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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