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Tourismus News: Verlängerte Ferien: Schulschwänzern droht Bußgeld

Wer seine Ferien ohne Erlaubnis der Schule verlängert, riskiert ein Bußgeld. Möglich sind abhängig vom Bundesland vierstellige Beträge - pro Elternteil für jedes schulpflichtige Kind der Familie.

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Aktuelle Nachrichten rund ums Reisen lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Marco Martins

Wer nicht rechtzeitig aus den Sommerferien zurückkommt, riskiert ein Bußgeld. Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen zum Beispiel riskieren Schulschwänzer ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, bei fahrlässigen Verstößen kann laut Kultusministerium eine Buße von maximal 500 Euro festgesetzt werden.

In Nordrhein-Westfalen sind für das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht zwischen 300 und 1.000 Euro Bußgeld möglich - und das droht laut Bezirksregierung Düsseldorf jedem Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind der Familie. In Bremen kann es laut Bildungsressort Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro geben.

Rheinland-Pfalz hat für fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht bis zu 1.500 Euro angesetzt, wobei das Innenministerium des Landes klarstellt, dass der Maximalsatz "für Fälle besonders hartnäckiger Schulverweigerer" genutzt wird. Es drohen den Kindern allerdings auch sogenannte schulische Ordnungsmaßnahmen, etwa ein schriftlicher Verweis bis hin zum Schulausschluss.

Zwar sind Beurlaubungen vom Unterricht generell möglich - durch einen Antrag und aus einem wichtigen Grund, wie es etwa aus Rheinland-Pfalz heißt. Die Schulleitungen entscheiden nach Ermessen, wann ein solcher wichtiger Grund vorliege, als Beispiel wird die Beerdigung eines Familienangehörigen genannt. "Die Buchung einer Ferienreise, die vor den Ferien beginnt oder nach den Ferien endet, ist in der Regel jedoch kein "wichtiger Grund"", erläutert eine Sprecherin des Innenministeriums.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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