Vor zwei Jahren stürzt eine Frau aus einer fahrenden Achterbahn in Rheinland-Pfalz und stirbt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen eingestellt. Wie begründet sie ihre Entscheidung?
Fast zwei Jahre nach einem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten an der Mosel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen eingestellt. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen", teilte die Behörde mit. Ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person habe nicht festgestellt werden können.
Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft stürzte sie etwa acht Meter tief. Die 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn stand danach mehrere Monate lang still.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schloss die Frau den Sicherheitsbügel am Unfalltag selbst. Aufgrund ihres Körperbaus und der Flieh- und Beschleunigungskräfte sei die Frau trotz des geschlossenen Sicherheitsbügels aus dem Wagen gehoben worden. "Dies war weder für den Parkbetreiber noch für das Aufsichtspersonal an der Bahn subjektiv vorhersehbar."
Ein Gutachten eines Sachverständigen habe ergeben, dass die Anlage zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß gewartet und geprüft gewesen sei. Technische Mängel habe er ebenfalls nicht festgestellt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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