Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.
Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht. Dies geschah kurz vor dem Start des Finales am Samstagabend auch im Namen des teilnehmenden niederländischen TV-Senders Avrotrots, wie niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.
"Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben", schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen.
Die EBU hatte den niederländischen Kandidaten am Samstag nach einem Vorfall am Donnerstag, zu dem die Polizei ermittelt, von dem Song Contest ausgeschlossen. Nach Darstellung von Avrotrots hängt der Vorfall mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen. Wegen dieser Aufnahmen habe Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte, ohne die Kamerafrau zu berühren. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Joost Klein äußerte sich zu dem Geschehen öffentlich zunächst nicht. Während des Songcontests teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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