Der Dezember bringt wieder neue Gesetze und weitere Änderungen mit sich. So regelt die Deutsche Bahn ihren Fahrplan, aber auch ihre Preise neu und auch die Steuererklärung wird fällig. Das erwartet Sie ab dem 01.12.23.
Der Dezember bringt in einigen Haushalten nicht nur viele Geschenke mit sich, sondern deutschlandweit auch neue Gesetze und Regelungen. Was sich ab dem 01.12.2023 ändert, erfahren Sie hier.
Neue Regelungen ab Dezember: Die Deutsche Bahn ändert ihren Fahrplan
Ab dem 10. Dezember dürfen sich Deutsche-Bahn-Kunden auf Änderungen im Fahrplan freuen. Wie "t-online" berichtet, sollen auf den Strecken Berlin und München, Hamburg und Magdeburg sowie auf den Strecken Berlin – Wuppertal – Köln, Magdeburg – Schwerin – Rostock und Nürnberg –Jena – Leipzig ab dann mehr Züge verkehren. Wer sich auch an lange Bahnreisen ins Ausland herantraut, hat ebenfalls Grund zur Freude. Es sollen ab Dezember dreimal pro Woche Nachtzüge zwischen Berlin und Paris sowie zwischen Berlin und Brüssel fahren. Der Haken bei den Bahn-Änderungen: Auch die Preise steigen an. Flextickets sollen etwa5 Prozent teurer werden, die Kosten für die Bahncard 25 um 3 Euro auf einen Preis von62,90 Euro steigen.
Neue Gesetze im Dezember 2023: Die Nebenkostenabrechnung; Strom- und Gaspreise
Im Dezember läuft die Frist für die Nebenkostenabrechnung 2022 ab. Vermieter müssen ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung somit bis zum spätesten 31.12.2023 übermittelt haben, damit diese noch in der Zahlungspflicht sind. Sollten Vermieter eine Verspätung des Bescheid allerdings nicht selbst verschulden, sieht die Sache anders aus.
Mieter müssen sich aufgrund des starken Strompreis-Anstiegs im vergangenen Jahr zudem auf eine deutlich saftigere Nebenkostenabrechnung gefasst machen, als in den vorangegangenen Jahren. Allerdings müssen die Vermieter dieEntlastungen der Dezember-Soforthilfe von 2022 an ihre Mieter weitergeben.
Anders als zunächst angenommen dürfen Strom- und Gaskunden wenigsten noch bis Ende März 2024 durch die Preisbremse mit vergünstigten Tarifen rechnen. Diese läuft doch noch nicht zum 31. Dezember 2023 aus. So oder so kann es sich jedoch lohnen, nach alternativen Anbietern Ausschau zu halten und auch für die Zukunft Preise zu vergleichen, um von den teils wieder entspannteren Energiepreisen zu profitieren.
Frist für die freiwillige Steuererklärung 2019 endet
Neben der Nebenkostenabrechnung endet mit dem Jahr 2023 auch die Frist für die freiwilligeSteuererklärung 2019. Um seine Hoffnung auf Erstattung nicht zu verwirken, sollte die Erklärung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 an das zuständige Finanzamt geschickt worden sein.
Renteneinstieg undMindestlohn in der Pflege
Ab Dezember können Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1957 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden, in denregulären Ruhestand gehen. Bei einemGrad der Behinderung von mindestens 50 kann ab Dezember zudem dieAltersrente für Schwerbehinderte vorzeitigbezogen werden, sollten die Betroffenen zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 geboren worden sein und35 Versicherungsjahre vorweisen können. Es werden jedoch10,8 Prozent abgezogen.
Pflegekräfte, die noch ein paar Jahre vor Rentenantritt vor sich haben, haben dennoch einen kleinen Grund zur Freude. Ihr Mindestlohn steigt bereits ab Dezember 2023 leicht an. So erhalten Pflegehilfskräfte 14,15 Euro statt 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro statt 14,90 Euro undPflegefachkräfte 18,25 Euro anstatt der bisherigen 17,65 Euro.
Backup-Kosten bei WhatsApp
Wer WhatsApp auf einem Android-Handy verwendet, muss ab Dezember womöglich zahlen - zumindest wenn Backups erstellt werden sollen.Google stellt auf seinem Drive-Speicher 15 Gigabyte kostenlos zur Verfügen. Die werden dann jedoch auch für die Speicherung von Chatverläufen verbraten. Für ein Upgrade von 100 Gigabyte im Monat würden 1,99 Euro fällig.
Gesetzesänderungen ab Dezember: Google löscht inaktive Konten
Noch zum Ende des Jahres hin sortiert zudem Google aus und löscht ab Dezember 2023 Konten, die seit mindestens zwei Jahre nicht länger aktiv sind. Der Grund: Viele der betroffenen Konten verfügen nicht über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und sind somit zu unsicher.
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rad/news.de
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