In Duisburg hat ein Polizist einen mit einem Messer bewaffneten Mann erschossen. Der Mann starb durch die Schüsse. Das ergab die Obduktion. Das ist aktuell bekannt.
Ein Polizist hat in Duisburg in Nordrhein-Westfalen einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer erschossen. Der Beamte habe zunächst versucht, den Angreifer mit einem Elektroschockgerät zu stoppen, berichtete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag außerplanmäßig dem Innenausschuss des Landtags in Düsseldorf.
Schock-Vorfall in Duisburg: Polizist erschießt Messerangreifer
Als dieses nicht funktioniert habe, habe der Beamte einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgefeuert. Der Schuss sei tödlich gewesen. Ein Polizeisprecher in Duisburg bestätigte den Vorfall. Die Identität des Angreifers stehe fest. Weitere Einzelheiten zu den genauen Umständen der Tat am Donnerstag waren zunächst nicht bekannt. Man arbeite derzeit mit der Staatsanwaltschaft an einer Pressemitteilung mit weiteren Informationen, hieß es.
Bodycam von Polizist war ausgeschaltet
Nach Angaben der Duisburger Staatsanwaltschaft hatten Sanitäter der Feuerwehr, die den Mann in eine Psychiatrie bringen sollten, die Polizei um Unterstützung gebeten. Der 56-Jährige soll die Beamten dann im Treppenhaus mit einem Messer attackiert haben. Aus Neutralitätsgründen übernahm die Düsseldorfer Polizei die weiteren Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete die Einrichtung einer Mordkommission an.
Bei den tödlichen Schüssen auf einen bewaffneten Mann am vergangenen Donnerstag ist eine der eingesetzten Bodycams ausgeschaltet gewesen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit. Bei der zweiten sichergestellten Polizei-Kamera dauere die Auswertung noch an, hieß es in der Mitteilung. Das gelte auch für die übrigen "umfangreich gesicherten" Spuren.
Obduktion abgeschlossen: Mann (56) durch Polizeischüsse gestorben
Laut der Obduktion des Toten vom vergangenen Freitag sind zwei Schüsse aus der Waffe eines Beamten die Todesursache, wie es in der Mitteilung hieß. Nähere Informationen zur Schussdistanz, zum Messer des Mannes und zu den näheren Umständen des Schusswaffengebrauchs gab es auf Nachfrage nicht. Nach dem Vorfall waren die Dienstwaffen und die Bodycams der beiden beteiligten Polizisten sichergestellt worden. Sie würden genauso wie die Dienstbekleidung und die Elektroimpulsgeräte untersucht, hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag mitgeteilt.
NRW hatte Ende April eine Tragepflicht für die Bodycams bei der Polizei vorgeschrieben. Eine Einschaltpflicht für die an der Uniform befestigten Kameras gibt es aber bisher nicht.
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bos/news.de/dpa
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