Sie freuen sich auf einen gemütlichen Filmabend mit den Liebsten rund um Ostern? Bei der Auswahl des passenden Streifens könnte es kniffelig werden. Diese Filme sind an den Feiertagen verboten.
Viele nutzen die Feiertage rund um Ostern nicht nur, um mit der Familie zusammenzukommen, sondern auch für gemütliche Filmabende. Doch nicht jeder Streifen ist an dem Fest der Auferstehung Jesu Christi erlaubt. Welche Filme auf dem Index stehen und warum, lesen Sie hier.
Nicht feiertagstauglich: Diese Filme sind an Ostern verboten
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) regelt nicht nur die Altersfreigabe von Filmen, sondern setzt sie auch auf einenFeiertagsindex. Dafür werden Streifen auf ihre Feiertagstauglichkeit geprüft. Der Gedanke dahinter: Die Filme dürfen keine religiösen Gefühle verletzten und inhaltlich anstößig sein.
Wie "Focus" schreibt, existiert eine Liste mit Filmen, die an sogenannten stillen Feiertagen wie etwa Karfreitag verboten sind. Jan Thinius-Heemann von "TV Spielfilm" erklärt dazu, dass unter anderem die Jesus-Satire "Das Leben des Brian" wegenBlasphemie verboten sei. Doch auch zahlreiche weitere Filme aus den Genres Action, Horror, Komödien und Erotik stünden auf dem Index.
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"Heidi in den Bergen" an stillen Feiertagen verboten
Besonders skurril: Selbst "Heidi in den Bergen" ist an stillen Feiertagen verboten. Der Grund dafür sei jedoch, dass dieser so wie einige weitere Filme ursprünglich gar nicht erst auf ihre Feiertagstauglichkeit geprüft worden, sondern gleich auf den Index gesetzt worden sei. Diese nachträglich zu überprüfen, koste jedoch Geld, weshalb sie nach wie vor in der Liste der verbotenen Filme verweilten. Wie "Chip.de" schreibt, würden Filme nur dann auf ihre Feiertagstauglichkeit geprüft, wenn aktiv eine Feiertagsfreigabe beantragt würde. Die Bundesländer könnten zudem selbst entscheiden, welcher Film wann verboten wird.
Wer an Ostern dennoch einen großen Drang verspürt, indizierte Streifen zu schauen, kann diesem in den eigenen vier Wänden nachgehen. Denn sowohl über DVD und Blu-ray sowie über einen Stream dürfen sie abgespielt werden. Laut Thinius-Heemann sei sogar die Ausstrahlung übers TV erlaubt. Lediglich in der Öffentlichkeit wie etwa in Kinosälen dürften nicht feiertagstaugliche Filme an stillen Feiertagen nicht gespielt werden. Die Giordano-Bruno-Stiftung sei allerdings gerichtlich gegen das Verbot vorgegangen und habe erwirkt, dass immerhin in Baden-Württemberg auch nicht solche Streifen an stillen Feiertagen öffentlich gezeigt werden dürfen.
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Über 700 Filme an stillen Feiertagen verboten
Laut "Chip.de" entscheiden die Prüfgremien der FSK seit 1952, welche Filme auf den Feiertagsindex kommen. Anfangs seien es noch über die Hälfte aller Kinofilme gewesen, heute stünden noch immer über 700 Filme auf der Liste. Neben "Das Leben des Brian" und "Heidi in den Bergen" sind unter anderem "Atomic Blonde", "Kingsman – The Golden Circle", "Rambo: Last Blood" und "Blackout" verboten. Welche Filme zudem in Kinos verboten sind, lesen Sie hier.
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