Einige Traditionen und beliebte Gewohnheiten gehören für viele Menschen an Ostern einfach dazu. Dennoch müssen an den Feiertagen einige Regeln eingehalten werden. Wer sich nicht an die Gesetze hält, dem kann ein saftiges Bußgeld drohen.
Die Osterzeit genießen viele mit Familienausflügen in die Natur, Bastelarbeiten oder einem leckeren Grillabend. Auch ein Osterfeuer zählt für viele zu den Highlights an den Feiertagen. Doch, Vorsicht: Mit manchen Aktionen können Sie sich strafbar machen.
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Weidenkätzchen abschneiden? Oster-Dekoration steht unter Naturschutz
Zur Osterzeit nehmen Weidenkätzchen in der katholischen Kirche einen wichtigen Stellenwert ein. Sie werden zur Weihe am Palmsonntag genutzt. Auch als Dekoration zieren sie zur Osterzeit viele Tische. Die Sal-Weide, wie der botanische Namen des Gehölzes lautet, zeichnet sich durch einen flauschigen Blütenstand aus. Daher kommt der Name. Ähnliche Blütenstände haben auch Grauen-Weiden und die Reif-Weiden. Wer sich ein paar Zweige holen will, sollte aber aufpassen. Denn die Sal-Weide steht unter Naturschutz. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen keine Zweige abgeschnitten werden. Zu dieser Zeit brüten Vögel in ihnen und Insekten nutzen sie als Nahrungsquelle. Wer sich dem widersetzt und die Pflanzen schädigt, kann zur Kasse gebeten werden. Das Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz in § 39 BNatSchG geregelt. Es greift bei Beschädigungen sowie Verletzungen an wilden Gewächsen und Tieren.
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Weidenkätzchen-Verbot: Hier drohen satte Bußgelder
Im§ 69 steht beschrieben, im welchem Umfang Bußgelder bei Verstößen gegen § 39 verhängt werden dürfen. "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2, des Absatzes 3 Nummer 1 bis 6, 17a, 18, 21, 26 und 27 Buchstabe b, des Absatzes 4 Nummer 1 und 3 und der Absätze 5 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden." (§ 69 Abs. 7) Außerdem variiert die Höhe des Bußgeldes je nach Bundesland (§ 69 Abs. 8).
Dennoch müssen Sie nicht auf Weidenkätzchen verzichten. Sie dürfen die Zweige beim Blumenhändler kaufen oder in ihrem eigenen Garten abschneiden.
Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen: Daran müssen Sie sich bei einem Osterfeuer halten
Das Osterfeuer gehört in vielen Orten Deutschlands einfach zu den Festtagen dazu. Oftmals laden Städte zum gemütlichen Beisammensein vor den knisternden Flammen ein. Das ist erlaubt. Denn Gemeinde und Städte müssen sich an Brand- und Umweltvorschriften halten. Wer aber ein Feuer ohne Genehmigung entzündet, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Höhe der Strafzahlung deutlich. Das gilt auch für Hobby-Griller. In bestimmten Bereichen darf kein Feuer zum Grillen entfacht werden.
Tanzverbot an Karfreitag: Droht ein Bußgeld für Missachtung der Oster-Regel?
Der Karfreitag gehört zu den stillen Feiertagen. An diesen Tagen darf niemand feiern gehen oder ausgelassen tanzen, denn es gilt ein Tanzverbot. Sollten Club-Besitzer oder Veranstalter dennoch eine Tanz-Party schmeißen, müssen sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro rechnen. Denn eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.
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