Die Angst vor einer Stromsperre ist gerade seit der Energiekrise bei vielen Menschen groß. Wann droht überhaupt ein Versorgungs-Stopp? Was können Sie tun, wenn Ihnen der Strom abgestellt wurde?
Die Energiekrise hat die Preise für Strom in die Höhe getrieben. Viele Menschen, gerade Personen mit einem niedrigen Einkommen oder Bezieher von Sozialleistungen, fragen sich, wie sie die Rechnungen bezahlen sollen. Sollten die Nachzahlungen beim Anbieter aufgrund finanzieller Krisen ausbleiben, kann eine Stromsperre drohen. Jeden kann es treffen. Wie verhalten sich Verbraucher und Verbraucherinnen, wenn der Strom abgestellt wurde?
Stromsperre: Wann darf der Anbieter den Strom abstellen?
Laut Gesetzgeber können Versorger den Strom abstellen, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro vorliegt. Wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlages oder der Vorauszahlung erreicht, kann der Strom auch abgestellt werden. Das gilt auch bei Verträgen ohne vereinbarten Abschlag. Hier muss der Rückstandein Sechstel der Jahresrechnung ausmachen. Sollten Verbraucher:innen nicht zeitnah die Stromschulden zahlen können, kann der Anbieter ebenfalls die Versorgung einstellen.
Härtefallregelung: In diesen Fällen darf der Strom nicht abgestellt werden
Einfach so den Stecker ziehen dürfen Versorger nicht. Das regelt das Stromgrundversorgungsordnung (StromGVV). In einigen Härtefällen ist es ihnen sogar untersagt, eine Stromsperre durchzuführen. Zum einen darf die Existenzgrundlage dadurch nicht gefährdet sein. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer:innen, die im Home-Office arbeiten. Zum anderen muss gewährleistet bleiben, dass pflegebedürftige Menschen, Kleinkinder oder Schwangere, die im Haushalt leben, keiner Gefahr durch fehlenden Strom ausgesetzt sind. Die Härtefallregelung greift auch bei einem eingelegten Einspruch gegen eine Erhöhung der Preise und wenn der Versorger benachrichtigt wurde, dass die ausstehenden Zahlungen geleistet werden.
Drohender Strom-Stopp: Diese Regeln müssen Anbieter beachten
Der Versorger muss sich vor einer Stromsperre an gesetzliche Regelungen halten. Er ist verpflichtet, Kund:innen vier Wochen vorher schriftlich zu informieren und muss ihnen Tipps geben, wie sie einen Versorgungs-Stopp verhindern können. Bevor der Anbieter endgültig den Stecker zieht, muss er acht Tage vorher den genauen Zeitpunkt der Abschaltung schriftlich mitteilen.
So wenden Haushalte eine Stromsperre ab
Für Betroffene gibt es aber einige Möglichkeiten, wie Sie eine Stromsperre abwenden können. Zuerst einmal sollten Kund:innen Mahnungen niemals ignorieren und sofort ihren Anbieter kontaktieren, wenn dieser den Strom abstellen will. Neben Ratenzahlungen kann es sinnvoll, sein die monatlichen Abschlagzahlungen zu erhöhen, um Rückstände zu vermeiden. Bei der Ratenzahlung sei aber eine Sache wichtig, rät die Verbraucherzentrale: "Stellen Sie bei Zahlungen unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch vermeiden Sie erneute Zahlungsrückstände."
Außerdem bietet sich in einigen Fällen eine Stundung bis zur nächsten Jahresabrechnung an. Das bedeutet. Die ausstehenden Rückstände bleiben zunächst bestehen und können zu einem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt werden. Unterstützung liefern neben Rechtsanwälten und gemeinnützigen Schuldnerberatern die Verbraucherzentralen. Falls Verbraucher:innen und Versorger sich nicht einigen können und der Strom abgestellt wird, kann eventuell die Schlichtungsstelle Energie e.V. weiter helfen.
Wie reagieren Bezieher von Sozialhilfe?
Bezieher von Sozialhilfe oder Bürgergeld können eine drohende Stromsperre durch ein Darlehen und eine direkte Zahlung der Abschläge durch das Amt an den Versorger entgehen. Hierfür reicht ein formloser Antrag aus. Weitere Informationen liefern die jeweiligen Ämter.
Stromsperre selbst entfernen?
Ist der Strom abgestellt, sollten Haushalte niemals selbst die Stromsperre aufheben. Die am Stromzähler angebrachte Plombe zu entfernen, lässt nicht den Strom automatisch wieder fließen. Außerdem machen sich Verbraucher:innen damit vielleicht sogar strafbar.
Wann wird der Strom wieder bereitgestellt?
Konnten Haushalte eine Einigung erzielen und die Rückstände zahlen, muss der Anbieter innerhalb von 24 bis 48 Stunden wieder den Strom bereitstellen. Die genaue Dauer teilt der Anbieter mit. Für die Freistellung wird eine Gebühr erhoben. Das gilt auch für das Abschalten. Der Betrag kann bei etwa 50 Euro liegen.
Können Verbraucher während einer Stromsperre den Anbieter wechseln?
Um zukünftig nicht mehr eine Stromsperre zu fürchten, empfiehlt sich ein Anbieterwechsel. Bitte beachten Sie dabei: Während die Schulden noch bestehen, dürfen sie nicht wechseln. Danach aber schon. Achten Sie beim Vertragsabschluss auch immer auf die Preisgarantie, den Tarif oder Kündigungsfristen. Der Verbrauch sollte auch immer im Blick behalten werden. Dadurch können sie ihre Abschläge beim Anbieter anpassen und so Schulden umgehen.
Droht eine Stromsperre bei einer Insolvenz des Anbieters?
Zuletzt meldeten viele Stromanbieter Insolvenz an. In diesem Fall droht Kund:innen aber keine Stromsperre, sondern hier greift die Grundversorgung. Diese fällt dabei deutlich teurer aus, aber ein Anbieterwechsel kann hier die Kosten wieder senken.
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