Gerade in den sozialen Medien kursieren immer wieder Videos und Fotos von Gewalttaten. Ist das überhaupt rechtlich erlaubt? Welche Gesetze gelten und wie hoch eine Strafe bei einer Verletzung ausfällt, erklären wir hier.
Ein Mädchen-Duo quälte eine 13-Jährige in Heide. Die schreckliche Tat wurde auf Video aufgenommen. In den sozialen Medien verbreiteten Nutzer Bilder von den Mädchen, die Luise (12) aus Freudenberg getötet haben sollen. Diese jüngsten Ereignisse werfen die Frage auf, welche Strafen drohen, wenn Bilder oder Videos von Opfern aufgenommen und geteilt werden? Im folgenden Artikel klären wir die rechtliche Lage.
Diese Strafen drohen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Gewalt-Fotos oder -Videos
Wer ohne die Einstimmung einer Person von ihr Fotos macht oder sie filmt, begeht eine Straftat nach§ 201 bzw. § 201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen"). Das Teilen von Aufnahmen einer Gewalttat kann den "höchstpersönlichen Lebensbereich", also die Privatsphäre verletzen. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Bei Bildaufnahmen sieht das Gesetz eine Strafe von bis zu zwei Jahren und bei Tonaufnahmen von bis zu drei Jahren vor.
Gewaltverharmlosung in Fotos und Videos ist strafbar
Sollten in Videos Gewalt verherrlicht oder verharmlost werden, kann§131 StGB greifen. Auch das Teilen verstößt gegen den Paragrafen. Selbst ein zu dem Video oder Foto verfasster Text kann schon den Straftatbestand erfüllen. Das gilt auch, wenn das Material einer Person unter 18 Jahren zugeschickt wird. Bei einer Verurteilung erwartet Angeklagte entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
In einigen Fällen ist es aber zulässig, derartige Aufnahmen zu machen, wenn sie Vorgänge der Geschichte oder des Zeitgeschehens zeigen. Das bedeutet, die Inhalte müssen zur Informationsvermittlung dienen und müssen über das Dargestellte hinausgehen. (§131 StGB Abs. 2). Ob das vorliegt, müssen aber Gerichte entscheiden. Während ein Like zu geben nicht strafbar ist, kann ein Klick auf den "Gefällt-Mir"-Button zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Urheber haben das Recht, zum Beispiel Schmerzensgeld zu verlangen.
Ist es strafbar, eine Leiche zu fotografieren?
Niemand würde Bilder einer Leiche machen und dann seinen Freunden über einen Messenger schicken. Doch die Justiz musste sich bereits mit derartigen Fällen auseinandersetzen. Generell ist es erst einmal nicht strafbar, eine tote Person abzulichten, solange das Andenken des Verstorbenen nicht verunglimpft wird. (§ 189 StGB). Eine Straftat kann dennoch bestehen, wenn jemand gegen §§ 22, 33 KunstUrhG verstößt und die Person - in dem Fall Angehörige - in die Veröffentlichung sowie Verbreitung nicht eingestimmt haben. Angehörige könnten auf eine Unterlassung klagen oder Schmerzensgeld verlangen. Wie hoch hier eine Strafe ausfällt, hängt von dem Ausmaß und der Schwere der Tat ab.
Knallhart-Gesetz: Das droht Paparazzi-Gaffern am Unfallort
An einer Straße verunglückte ein Autofahrer und schon tummeln sich Gaffer und behindern den Einsatz der Rettungskräfte. Das allein ist nicht nur schrecklich, sondern auch strafbar. Eine Strafe droht auch für alle, die Unfalltote fotografieren. Seit dem 01. Januar 2021 ist es untersagt, Fotos oder Filme von Unfalltoten anzufertigen.
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bos/rad/news.de