Diese Gerichtsverhandlung war alles andere als alltäglich: Ein 39-jähriger Mann aus dem nordenglischen Sunderland soll eine Möwe gefangen und den Seevogel vergewaltigt haben. Nun wurde der Tierquäler verurteilt.
Die meisten Richterinnen und Richter beschäftigen sich in ihrem Arbeitsalltag mit Prozessen wegen Raubes, Körperverletzung, Missachtung von Verkehrsregeln oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten - was jedoch derzeit im nordenglischen Sunderland vor Gericht verhandelt wird, ist so außergewöhnlich wie abscheulich. Angeklagt war, so berichtete es der britische "Chronicle", ein 40 Jahre alter Mann namens David L., der sich Ungeheuerliches hat zuschulden kommen lassen.
Mann (39) als Tierquäler vor Gericht: Brite soll Möwe vergewaltigt haben
Dem Briten wird nämlich ein abscheuliches Sexualdelikt vorgeworfen, das eine Menge Fragen nach dem Tatmotiv aufwirft. Der 39-Jährige soll nämlich den Gerichtsunterlagen zufolge eine Möwe geschändet haben. Am 18. August 2022 soll David L. den Seevogel geschnappt und seinen erigierten Penis in den Schnabel des wehrlosen Tieres gestopft haben. Dabei habe Lee dem Vogel "unnötige Qualen" zugefügt, der Tatbestand der Tierquälerei sei somit erfüllt.
Angeklagter stritt Missbrauch von Seevogel zunächst ab - Mann in England verurteilt
Für seine perversen Aktivitäten musste sich der Brite nun wegen Tierquälerei am Magistrates Court von South Tyneside verantworten. Der Prozess wurde am 17. Februar mit einer ersten Anhörung eröffnet, der Angeklagte plädierte zunächst auf "nicht schuldig".
Jetzt wurde Mann in England zu 24 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Zudem darf der 40-Jährige zehn Jahre lang keine Haustiere mehr halten, wie die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwoch aus dem Gerichtssaal in South Tyneside meldete. Der Mann hatte zuvor gestanden, dem Tier unnötiges Leid zugefügt zu haben.
Auf dem Video einer Überwachungskamera war zu sehen, wie der Mann eine junge Möwe einfing, seine Hose herunterließ und über dem Vogel onanierte, während er sich Pornografie mit Tieren auf seinem Handy anschaute. Anschließend habe er dem Vogel einen leichten Tritt gegeben.
Nach Angaben seiner Verteidigerin ist der Mann ein schwerer Trinker und erinnert sich nicht gut an den Vorfall. Er akzeptiere aber, dass er die Tat begangen haben müsse. PA zufolge hatte ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass er unter einer Persönlichkeitsstörung leidet.
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loc/news.de
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