Die Umstände, unter denen die kleine Tazne van Wyk ums Leben kam, sind unbeschreiblich grausam: Die Achtjährige wurde entführt, vergewaltigt, ermordet und verstümmelt. Für seine Tat bekam Taznes Peiniger die gerechte Strafe.
Was der kleinen Tazne van Wyk am 7. Februar 2020 widerfuhr, ist an Grausamkeit kaum u überbieten: Das achtjährige Mädchen aus Worcester in Südafrika wollte sich, so schildert es der britische "Mirror", ein paar Süßigkeiten in einem Geschäft kaufen, als es seinem Peiniger begegnete. Moehydien Pangaker, so der Name des Triebtäters, entführte die kleine Tazne, um sie zu vergewaltigen, sie zu ermorden und ihre Leiche auf abscheuliche Weise zu verstümmeln.
Mädchen (8) vergewaltigt, ermordet, verstümmelt: Sex-Mörder (57) vor Gericht
Der entstellte Körper der Achtjährigen wurde zwölf Tage, nachdem Tazne van Wyk zum letzten Mal lebend gesehen wurde, von einem Passanten in einem Kanal unweit einer Autobahn entdeckt. Dem sexuell missbrauchten und ermordeten Kind war der Schädel eingeschlagen worden, zudem wies das Mädchen Spuren von Gewalteinwirkung an der Brust, am Hals und am Becken auf. Taznes Mörder hatte der Achtjährigen zudem eine Hand abgetrennt. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde ein heute 57-jähriger Mann namens Moehydien Pangaker als Tatverdächtiger dingfest gemacht, drei Jahre nach dem Sexualmord an Tazne van Wyk stand der mordende Kinderschänder nun vor Gericht.
Er ermordete sogar seinen eigenen Sohn! Moehydien Pangaker wegen Mordes, Vergewaltigung und Inzest angeklagt
Moehydien Pangaker musste sich bei der Verhandlung in Kapstadt nicht nur wegen des sexuellen Missbrauchs und Mordes an Tazne van Wyk verantworten, dem vorbestraften Mann wurde unter anderem auch sexueller Kindesmissbrauch in weiteren acht Fällen, Leichenschändung, Entführung und Inzest vorgeworfen. Moehydien Pangaker saß bereits als verurteilter Mörder im Knast: 2001 hatte er seinen eigenen Sohn getötet.
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Mörder von Tazne van Wyk zu 260 Jahren (!) Haft verurteilt
Mitte Februar fiel nun das Urteil gegen Moehydien Pangaker: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte keine Zeichen von Reue zeige und ein hohes Rückfallrisiko bestehe. Der 57-Jährige wurde zu neun Mal lebenslänglicher Haft verurteilt, summa summarum beläuft sich die abzusitzende Haftstrafe auf 259 Jahre und sechs Monate. Im Klartext: Der Kinderschänder und -mörder wird das Gefängnis zeitlebens nicht mehr verlassen.
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loc/news.de
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