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Produktrückruf bei Rügenwalder Mühle: Gefahr durch Plastiksplitter! Diese Salate werden zurückgerufen

Wer mit Vorliebe vegane Produkte auf seinen Speiseplan setzt, sollte diesen Produktrückruf nicht ignorieren: Aktuell werden verschiedene Feinkost-Salate des Unternehmens Rügenwalder Mühle zurückgerufen, nachdem in den Produkten Fremdkörper entdeckt wurden.

Gleich zwei vegane Wurstsalate aus der Rügenwalder-Produktpalette müssen nach Verunreinigungen mit Plastiksplittern zurückgerufen werden (Symbolfoto). (Foto) Suche
Gleich zwei vegane Wurstsalate aus der Rügenwalder-Produktpalette müssen nach Verunreinigungen mit Plastiksplittern zurückgerufen werden (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / HandmadePictures

Der Blick in die Kühlregale deutscher Supermärkte dürfte Vegetariern und Veganern ein Lächeln ins Gesicht zaubern: Immer mehr Fleischersatzprodukte verwöhnen die Gaumen von all jenen, die tierische Erzeugnisse von ihren Speiseplänen gestrichen haben. Aktuell wird jedoch vom Verzehr zweier Produkte aus dem Sortiment der Rügenwalder Mühle abgeraten, wie das Unternehmen mit Sitz in Bad Zwischenahn im Dezember 2022 in einem Produktrückruf mitteilte.

Produktrückruf im Dezember 2022: Veganer Wurstsalat von Rügenwalder Mühle zurückgerufen

Das Lebensmittelunternehmen ruft derzeit zwei vegane Wurstsalate zurück. Die Produkte "Veganer Schinken Spicker Salat Kräuter" und "Veganer Schinken Spicker Salat Klassisch" in der 150 Gramm-Packung könnten kleine, schwarze Hartplastikteilchen enthalten, teilte das Unternehmen mit.

Vorsicht, nicht essen! Vegane Salate könnten Plastiksplitter enthalten

Betroffen sind demnach beim Produkt "Veganer Schinken Spicker Salat Kräuter" Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 6. Januar 2023 und der Chargennummer RO2112. Beim Produkt"Veganer Schinken Spicker Salat Klassisch" sind Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 5, 6, und 7. Januar 2023 und den Chargennummern GE2112, GR2511, RO2112 betroffen.

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"Veganer Schinken Spicker Salat" zurückgerufen: In diesen Bundesländern wurde das Vegan-Produkt verkauft

Die aktuelle Lebensmittel-Warnung gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Kunden könnten die Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons am Ort des Erwerbs zurückgeben, hieß es in dem Produktrückruf.

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/news.de/dpa

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