Eltern aufgepasst: Aktuell wird ein beliebter Snack für Kinder aus der Produktpalette des Drogeriemarktes Rossmann zurückgerufen. Die beanstandeten Mini-Brezeln könnten gesundheitsschädliche Fremdkörper enthalten.
Für Eltern ist es eine von vielen Herausforderungen im Alltag, dem Nachwuchs ausgewogene Snacks anzubieten. Von einem bestimmten Produkt sollte man jedoch besser die Finger lassen: Ein aktueller Produktrückruf der Drogeriekette Rossmann warnt im Dezember 2022 vor einem bestimmten Snack für Kinder.
Produktrückruf aktuell im Dezember: Rossmann ruft Kinder-Brezeln zurück
Vom aktuellen Produktrückruf betroffen sind den Angaben des Drogerieunternehmens vom 9. Dezember 2022 zufolge die "GenussPlus Kids Mini Brezeln ohne Aufstreusalz", die bei Rossmann mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 30. Juni 2023 verkauft wurden. Die beanstandeten Produkte tragen demnach die EAN-Kennzeichnung4305615848433. Den Angaben im Produktrückruf zufolge wurden die Mini-Brezeln für Kinder in Rossmann-Filialen in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verkauft.
Mini-Brezeln für Kinder von Rossmann wegen Fremdkörper-Verunreinigungen zurückgerufen
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in den für Kinder gedachten Knabber-Snacks Fremdkörper in Gestalt von "Fäden oder blaue(n) Gewebeteilchen" enthalten seien. Dabei handele es sich um einen "Qualitätsmangel bei der Produktion", für den sich Rossmann ebenso wie für die mit dem Produktrückruf verbundenen Unannehmlichkeiten bei seinen Kundinnen und Kunden entschuldigte.
Die Drogeriekette macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass "GenussPlus Kids Mini Brezeln ohne Aufstreusalz" mit der EAN-Kennzeichnung 4305615951614 nicht von dem aktuellen Produktrückruf betroffen seien und bedenkenlos verzehrt werden können.
Kinder-Brezeln von Rossmann zurückgerufen: Drogeriemarkt erstattet Kaufpreis
Kundinnen und Kunden, die die zurückgerufenen "GenussPlus Kids Mini Brezel ohne Aufstreusalz" gekauft haben, werden gebeten, die beanstandeten Knabber-Snacks nicht zu verzehren, sondern die entsprechenden Produkte wieder in den Rossmann-Markt ihres Vertrauens zurückzubringen. Der Kaufpreis werde bei der Rücknahme erstattet.
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loc/news.de/dpa
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