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Gießen im Hitze-Sommer: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld! Diese Fehler im Garten können teuer werden

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit müssen Gärtner deutlich häufiger gießen. Doch Vorsicht: Viele Landkreise haben bereits die Entnahme von Wasser aus Gewässern eingeschränkt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit müssen Kleingärtner deutlich mehr gießen. (Foto) Suche
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit müssen Kleingärtner deutlich mehr gießen. Bild: AdobeStock / Thierry RYO

Gärtnern erfreut sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit müssen Hobbygärtner aktuell deutlich häufiger gießen. Doch Obacht! Wer seine Pflanzen nicht ordnungsgemäß wässert, riskiert im schlimmsten Fall ein sattes Bußgeld.

Dürre-Sommer in Deutschland: Landkreise schränken Wasserentnahme ein

Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) versteht man unter einer Dürre einen Wassermangel, der entweder durch zu wenig Niederschlag oder stärkerer Verdunstung durch hohe Temperaturen verursacht wird. Durch den ausbleibenden Regen ist Wasser in vielen Regionen derzeit knapp. Einige Landkreise haben bereits die Entnahme von Wasser aus Gewässern, Brunnen und sogar der Leitung eingeschränkt oder sogar gänzlich verboten.

Unter anderem wurde es in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen untersagt, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen und damit beispielsweise den Garten zu gießen. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss mir einem horrenden Bußgeld rechnen. In Nordrhein-Westfalen können laut Bußgeldkatalog zwischen 150 bis 50.000 Euro fällig werden.

Illegaler Brunnen im Garten! So teuer kann es werden

Doch nicht nur bei unerlaubter Wasserentnahme droht Ungemach. Auch wer einen Brunnen ohne Erlaubnis bohrt, riskiert Geldstrafen. Ist der Brunnen im Garten nicht gemeldet, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Anders bei einem illegalen Brauch- oder Trinkwasserbrunnen: Da dieser Sachverhalt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gilt, können unter Umständen Geldstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig werden.

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