Im September 2021 kommt es in Hamburg zu einer tödlichen Messerattacke, bei der ein 56 Jahre alter Familienvater stirbt. Doch sein Killer muss nicht in den Knast. Er wird freigesprochen und bekommt eine Haftentschädigung von 18.000 Euro.
Den 12. September 2021 wird die Familie von Kevin P. niemals vergessen: An diesem Tag starb Familienvater Torsten P. bei einer brutalen Messerattacke. Über die Tragödie berichtet aktuell die "Bild"-Zeitung.
Tödliche Messerattacke in Hamburg - 56-jähriger Familienvater stirbt
Dem Boulevardblatt zufolge war Torsten P. gemeinsam mit seinem Sohn am Winklers Platz in Hamburg Altona unterwegs, als ein Streit eskalierte. Ein 21-Jähriger soll Kevin P. mit einem Messer angegriffen haben, woraufhin sich Vater Torsten zwischen den Angreifer und seinen Sohn stürzte, um diesen zu schützen. Am Ende ist der 56 Jahre alte Familienvater tot und Kevin P. schwer verletzt.
Freispruch für Täter! Killer bekommt 18.000 Euro Haftentschädigung
Vier Mal soll der Angreifer auf Kevin P. eingestochen haben. Dabei traf er unter anderem dessen Leber. Seitdem ziert eine riesige Narbe Kevins Bauch und er leidet laut "Bild" an einer posttraumatischen Belastungsstörung und schweren Depressionen. Der Angreifer wurde bereits kurz nach der Tat verhaftet und kam in U-Haft. Doch im Juni 2022 dann das schockierende Urteil des Hamburger Landgerichts: Der Messerstecher kommt auf freien Fuß. Schlimmer noch: Ihm wird eine Haftentschädigung in Höhe von 18.000 Euro für seine Zeit in U-Haft zugesprochen.
Freispruch für Messerstecher - Landgericht spricht von "Notwehrlage"
Ein Urteil, das die Familie, die sich Gerechtigkeit gewünscht hat, absolut nicht nachvollziehen kann. "Ich verstehe das nicht.Nicht einmal eine Entschuldigung haben wir bekommen", so Kevin P. gegenüber der "Bild". Laut Gericht handelte der Messerstecher in Notwehr. Kevin P. soll ihn zuerst mit einer Flasche angegriffen haben. Beweis hierfür sei eine Verletzung im Gesicht des Killers. Augenzeugen für den Streit gibt es leider nicht. Doch das Hamburger Landgericht hält eine "Notwehrlage" für möglich. Genug für einen Freispruch.
Die Familie will jetzt in Revision gehen.
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