Für das Opfer bleibt es völlig unverständlich! Eine 38-Jährige behauptet, mehrfach im Schlaf von ihrem früheren Ehemann vergewaltigt worden zu sein. Doch die Staatsanwaltschaft will keine Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erheben.
Es klingt nach einem echten Justizskandal! Eine Frau behauptet, ihr ehemaliger Ehemann habe sie mehrfach im Schlaf vergewaltigt, aber die Polizei hat keine Anklage gegen ihn erhoben. Darüber berichten aktuell die "Manchester Evening News". Die 38-jährige Frau, die namentlich nicht genannt wird, behauptet, sie sei während der vierjährigen Beziehung mit dem Mann körperlich, verbal, sexuell und emotional missbraucht worden.
Frau (38) behauptet: Ex-Mann vergewaltigte sie im Schlaf - Polizei greift nicht ein
Die Frau behauptet, ihr sei von der Polizei, die ihre Anschuldigungen untersuchte, gesagt worden, dass die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise für eine Anklage gegen den mutmaßlichen Täter vorlegen könne. Die Polizei von Greater Manchester teilte den "Manchester Evening News" hingegen mit, dass die von ihr gesammelten Beweise "nicht den Anforderungen" für eine Überweisung an die Staatsanwaltschaft genügten. Die Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass der Fall nie an sie weitergeleitet wurde.
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Doch nun will das Opfer, dass seine Vorwürfe erneut untersucht werden. "Er hat mich vergewaltigt und mich während unserer Beziehung mehrfach sexuell missbraucht", wird sie von den "Manchester Evening News" zitiert. "Er vergewaltigte mich, während ich schlief, und erzählte mir dann am nächsten Morgen davon. Ich habe ihm klar gemacht, dass ich dem nicht zugestimmt habe, aber er hat es trotzdem weiter gemacht.", heißt es in dem Bericht weiter.
Polizei rechtfertigt Nicht-Ermittlung in Missbrauchsfall
"Die Betreuung von Personen, die Anschuldigungen erhoben haben, und die Sicherstellung des bestmöglichen Ergebnisses für diese Menschen ist von zentraler Bedeutung für unseren Zweck und unser Engagement bei der Untersuchung und Aufklärung von Verbrechen. "In diesem Fall entsprachen die uns vorliegenden Beweise nicht der von der Staatsanwaltschaft festgelegten Schwelle für eine Verweisung an sie selbst, so dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen wurden.
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rut/news.de