Ein Mann vergewaltigt eine 16-Jährige in seinem Haus. Jahre später erfährt er von der dadurch gezeugten Tochter und geht vor Gericht. Das Skandal-Urteil: Das Opfer muss das Sorgerecht abgeben und seinem Peiniger Unterhalt zahlen.
Es ist eine schockierende Entscheidung! Eine Mutter aus Louisiana, die im Alter von 16 Jahren von einem 30-jährigen Mann vergewaltigt wurde, wurde dazu verurteilt, das Sorgerecht für ihre gemeinsame Tochter abzugeben - und ihrem Peiniger Unterhalt zu zahlen.
Crysta Abelseth vergewaltigt als 16-Jährige von 30-Jährigem
Crysta Abelseths Leben änderte sich im Jahr 2005 mit einem Schlag für immer, nachdem sie sich von John B. (heute 46) nach Hause fahren ließ, als ihre Freundin beschloss, ein gemeinsames Abendessen früher zu verlassen, wie der lokale US-Nachrichtensender WBRZ berichtete. "Anstatt mich nach Hause zu bringen, brachte er mich zu seinem Haus. Sobald ich drinnen war, vergewaltigte er mich auf seiner Couch im Wohnzimmer", erklärte Abelseth (32) dem Sender.
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Überwältigt vom Trauma und unsicher, was sie tun sollte, ließ Abelseth Freunde und Verwandte in dem Glauben, dass ihre Schwangerschaft das Ergebnis einer Beziehung war, die sie zu dieser Zeit hatte. Abelseth brachte ein Mädchen zur Welt und lebte ihr Leben weiter - bis ihr mutmaßlicher Vergewaltiger im Jahr 2010 von der damals fünfjährigen Tochter erfuhr.
Vergewaltigungsopfer muss Peiniger Unterhalt zahlen und verliert Sorgerecht
Der Mann begann daraufhin einen Rechtsstreit gegen Abelseth, um das Sorgerecht zu erhalten. Obwohl die Frau 2015 Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattete und hartnäckig darum kämpfte, ihr Kind in ihrer Obhut zu behalten, wurde Abelseth das Sorgerecht für die 16-Jährige im vergangenen Monat entzogen. Jetzt kämpft die Frau darum, das Sorgerecht für ihre Tochter wiederzuerlangen. Das Urteil des Richters zwang die Frau auch dazu, Unterhaltszahlungen an ihren mutmaßlichen Vergewaltiger zu leisten, was von ihren Anwälten als empörender Justizirrtum bezeichnet wurde.
Keine Anklage gegen Vergewaltiger trotz Geständnis
Obwohl B. zugegeben hat, dass er der biologische Vater des gemeinsamen Kindes mit Abelseth ist, wurde er im Zusammenhang mit ihren Vergewaltigungsvorwürfen nicht angeklagt. Trotz der laut Tangipahoa Parish Sheriff's Office noch offenen Ermittlungen wurde ihm das volle Sorgerecht für das Kind zugesprochen.
Unabhängig davon, ob die sexuelle Begegnung einvernehmlich war, müsste sie dennoch als Vergewaltigung eingestuft werden, da das Schutzalter in Louisiana bei 17 Jahren liegt. Doch gegen den mutmaßlichen Täter wurde bislang keine Anklage erhoben. Abelseth hat gegen die Entscheidung des Richters Berufung eingelegt, eine neue Gerichtsanhörung ist für Juli angesetzt.
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rut/news.de
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