Zwei Münchner rammen nachts mit ihrem Luxus-Motorboot ein Holzboot, das Pärchen darin kommt ums Leben. Nach dem Unfall im vergangenen Juni sind die beiden Männer nun zu viereinhalb und knapp drei Jahren Haft verurteilt worden.
Im Prozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee in Italien hat das Gericht in Brescia die beiden angeklagten Deutschen zu Haftstrafen verurteilt. Der Bootslenker erhalte vier Jahre und sechs Monaten und der Bootsbesitzer zwei Jahre und elf Monate, erklärte Richter Mauroernesto Macca am Montag in der norditalienischen Stadt.
Deutsche Totraser vom Gardasee müssen in den Knast
Mit dem Urteil sei er zufrieden, sagt der Anwalt der Familie des verstorbenen Umberto Garzarella (37). Der Richter habe die beiden Deutschen damit zur Verantwortung gezogen, denn sie hätten in ihrem Zustand nicht über den See fahren dürfen. Den Eltern von Greta Nedrotti (25), die ebenfalls ums Leben kam, schien die Entscheidung zu milde zu sein. "Wir haben uns schon darauf vorbereitet", sagte Raffaele Nedrotti vor Medienvertretern nach der Verhandlung. "Wir haben getan, was wir konnten. Jetzt müssen wir nach vorne schauen. Leider haben wir unser Kind nicht mehr."
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft für den Steuermann und vier Jahre und zwei Monate für den Besitzer. Die beiden wurden unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Damit müssen sie ihre Strafen zunächst nicht antreten.
Deutsche krachen mit Boot in Paar am Gardasee
Die beiden 52 Jahre alten Münchener prallten am 19. Juni kurz vor Mitternacht in der Nähe des Westufers des Sees mit dem Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung zusammen. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti (25) starben.
Die Deutschen sagten Ende Februar vor Gericht aus, in der Nacht nicht bemerkt zu haben, mit einem Boot kollidiert zu sein. Stattdessen gingen sie von Treibgut aus. Zugleich baten sie die Hinterbliebenen um Verzeihung. Die Männer waren wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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sba/news.de/dpa