Muss ich während der Quarantäne im Homeoffice arbeiten? Kann mein Arbeitgeber mich wegen Verdachts auf eine Corona-Infektion heimschicken? Erhalte ich trotz Isolation Lohn? Die Antwort auf alle Fragen zu Isolation und Quarantäne erfahren Sie hier.
Die Omikron-Welle überrollt Deutschland. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis man selbst zwei positive Linien auf dem Corona-Test hat. Doch was ist bei positivem Schnelltest zu tun? Und wie verhalte ich mich als Kontaktperson einer Corona-positiven Person? Kann ich während der Quarantäne im Homeoffice arbeiten und erhalte ich trotz Isolation noch mein Gehalt? Diese Fragen klären wir hier für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?
Umgangssprachlich ist oft von Quarantäne die Rede, wenn eigentlich Isolation gemeint ist. Dabei besteht zwischen Isolation und Quarantäne ein nicht unerheblicher Unterschied:
Isolation: Wer durch einen positiven PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt bekommen hat, muss sich in häusliche Isolation begeben, um eine Ansteckung seiner Mitmenschen zu verhindern. Bei schweren Symptomen wird die Isolation statt in den eigenen vier Wänden im Krankenhaus durchgeführt.
Quarantäne: Wer mit einer Corona-positiven Person in Kontakt war (Kontaktperson) und daher den Verdacht auf eine Corona-Infektion hegt, muss sich in Quarantäne begeben. Auch Menschen, die aus Virusvariantengebieten oder Hochrisikogebieten einreisen, müssen die Quarantäneregeln des jeweiligen Landes beachten.
Der Schnelltest ist positiv - was tun?
Erhalten Sie bei einem Corona-Selbsttest oder -Schnelltest ein positives Ergebnis, so müssen Sie dieses durch einen PCR-Test bestätigen lassen. Haben Sie Ihren Schnelltest in einem Testzentrum durchführen lassen, so wird in der Regel im Anschluss an ein positives Ergebnis gleich vor Ort ein PCR-Test vorgenommen. Ist hingegen Ihr Selbsttest positiv, so sollten Sie sich bei Ihrem Hausarzt melden. Er wird einen PCR-Test durchführen. Alternativ können Sie unter der Nummer 116117 einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren. Bis zum PCR-Ergebnis sollten Sie sich zu Hause isolieren und Ihre Kontaktpersonen über Ihren positiven Schnelltest informieren.
Wann und wie lange muss ich in Isolation?
Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, muss sich für zehn Tage in Isolation begeben. Das gilt auch für Genesene, Geimpfte sowie Geboosterte, und auch für Menschen, die keine Symptome verspüren. Geimpfte, Geboosterte und Genesene erhalten jedoch die Möglichkeit, sich nach Ablauf von sieben Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten zu lassen. Weist der Test nach, dass Sie nicht mehr ansteckend sind, so dürfen Sie die Isolation verlassen.
Wann und wie lange muss ich in Quarantäne?
Sie sind Kontaktperson eines Corona-positiven Menschen? Dann müssen Sie sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nach sieben Tagen haben Sie die Möglichkeit, sich per PCR- oder Schnelltest freitesten zu lassen. Ausnahme: Frisch Genesene, geimpfte Genesene, frisch doppelt Geimpfte sowie dreimal Geimpfte müssen nicht in Quarantäne. Als frisch doppelt geimpft bzw. als frisch genesen gelten Sie, wenn Ihre Impfung/Corona-Infektion weniger als drei Monate her ist.
Quarantäne: Muss ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Arbeitnehmer müssen ihren Chef darüber informieren, wenn sie eine Quarantäne-Anordnung erhalten haben. Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz gehen. Die Rechtsanwältin Nicole Mutschke sagte gegenüber "Bild": Nach den aktuell geltenden Arbeitsschutzregeln muss eine Person mit Symptomen einer Atemwegserkrankung mit Verdacht auf Corona der Arbeitsstätte fernbleiben. Hierüber ist auch der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren."
Über Ihren Impfstatus müssen Sie Ihrem Chef keine Auskunft geben.
Keine Quarantäne-Anordnung: Kann mein Arbeitgeber mich trotzdem heimschicken?
Besteht der Verdacht auf eine Corona-Infektion, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie dazu aufzufordern, die Arbeitsstätte zu verlassen. "Ansonsten ist die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefragt. Im Interesse der wechselseitigen Fürsorgepflichten sollte immer eine Lösung mit Augenmaß gefunden werden", erklärt Nicole Mutschke gegenüber "Bild". "Auch wenn möglicherweise (noch) keine offizielle Quarantäne besteht, kann es sinnvoll sein, eine Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung zu vereinbaren."
Den Arbeitgeber freizustellen, ist allerdings nur in Ausnahmefällen zulässig, so die Anwältin. "Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin das Arbeitsentgelt fortzahlt."
Kann ich während meiner Quarantäne oder Isolation im Homeoffice arbeiten?
Während Ihrer Isolation oder Quarantäne ist es Ihnen gestattet, im Homeoffice Ihrer Arbeit nachzugehen. Bei Corona-Symptomen, die Sie gesundheitlich beeinträchtigen, sollten Sie sich von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. In diesem Fall müssen Sie nicht arbeiten.
Bekomme ich trotz Quarantäne meinen Lohn/mein Gehalt?
Haben Sie wegen Corona einen Krankenschein erhalten und reichen diesen rechtzeitig ein, so erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn. Müssen Sie symptomlos aufgrund von Isolation oder Quarantäne der Arbeit fernbleiben, erhalten Sie eine Lohnfortzahlung in Form einer Entschädigung. Diese ist im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Eine Ausnahme bilden Ungeimpfte. "Eine solche Entschädigung erhält allerdings nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können. Ob damit auch der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung verweigern kann, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt", schildert die Rechtsanwältin Mutschke gegenüber "Bild".
Muss ich mich aus der Quarantäne/Isolation freitesten?
"Der Arbeitgeber könnte entscheiden, die Lohnfortzahlung zu stoppen, falls Sie sich nicht freitesten. Man bekommt in der Regel nur Geld, wenn man unverschuldet nicht zur Arbeit erscheint", so Mutschke. Um eine Freitestung aus Ihrer Quarantäne bzw. Isolation kommen Sie also vermutlich nicht herum.
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