Viele Menschen nutzen den St. Knuts-Tag am 13. Januar, um ihren Weihnachtsbaum zu entsorgen. Wie Sie Ihren Tannenbaum legal loswerden und welche Strafen für das nicht rechtmäßige Entsorgen eines Christbaums drohen, erfahren Sie hier.
Allgemein gilt der Tag der Heiligen Drei Könige (6. Januar) als Stichtag, an dem mit der Entsorgung des Weihnachtsbaums begonnen werden kann. Hierzulande werden die ausrangierten Tannen in den meisten Regionen ab diesem Tag abgeholt. In Skandinavien erfolgt diese Tradition erst sehr viel später: Nämlich am Tag von St. Knut am 13. Januar, den viele vermutlich aus der Ikea-Werbung kennen. Was es mit dem skandinavischen Feiertag auf sich hat und wie und wo Sie Ihren alten Christbaum am besten entsorgen, ohne ein Bußgeld zu riskieren, verraten wir Ihnen hier.
Knut-Fest am 13. Januar 2022: Herkunft, Bedeutung und Tradition
In Schweden, Norwegen und Finnland markiert der St. Knuts-Tag den letzten Tag der 20-tägigen Weihnachtszeit. Anders als in den meisten Ländern endet die Weihnachtszeit in Skandinavien also nicht am 6. Januar, sondern am 13. Januar. Seinen Namen hat das Knut-Fest von Knut IV. dem Heiligen, der ab 1080 König von Dänemark war.
Die Norweger, Finnen und Schweden nutzen den Knut-Tag traditionell, um den Schmuck feierlich von ihren Christbäumen zu entfernen. Gern werden dabei die Süßigkeiten genascht, mit denen die Weihnachtsbäume geschmückt waren ("julgransplundring"), was nicht nur für Kinder ein Highlight darstellen kann. Anschließend werden die Tannenbäume entsorgt. Doch wie lässt sich ein Weihnachtsbaum auf legalem Weg entsorgen?
Wann und wie kann man seinen Weihnachtsbaum entsorgen?
In Deutschland beginnen die Mühlabfuhren meist am 6. Januar mit der Abholung abgestellter Weihnachtsbäume. Für die Abholaktionen gelten in der Regel feste Termine. In einigen Orten wird darum gebeten, die Tannen auf den Gehweg vor dem Haus zu stellen. Andere Städte bitten darum, alle Tannen an einem Sammelplatz pro Straße oder Siedlung zu deponieren. Auch die freiwillige Feuerwehr bietet zuweilen Abholaktionen an, über die die Anwohner vorher per Brief informiert werden. Wer die Termine zur Abholung verpasst hat, kann seinen Tannenbaum zur Entsorgung auf den Wertstoffhof bzw. Recyclinghof bringen.
Strafen für Entsorgung von Weihnachtsbaum: DIESE Bußgelder drohen
Keinesfalls sollten Sie Ihren Weihnachtsbaum einfach irgendwo entsorgen. Dafür drohen in Deutschland sogar saftige Bußgelder, die je nach Bundesland variieren.
Baden-Württemberg: 25 – 50 Euro (ein Baum), 50 – 300 Euro (mehrere Bäume)
Bayern: 50Euro (ein Baum), 80 – 320Euro (mehrere Bäume)
Bremen: 50 – 100 Euro (ein Baum), 100 – 500Euro (mehrere Bäume)
Hamburg: 100 Euro (ein Baum), 100 – 500Euro (mehrere Bäume)
Hessen: 30 – 50 Euro (ein Baum), 50 – 200Euro (mehrere Bäume)
Mecklenburg-Vorpommern: 40 – 100Euro (ein Baum), 100 – 500 Euro (mehrere Bäume)
Niedersachsen: 40 – 100 Euro (ein Baum), 100 – 500 Euro (mehrere Bäume)
Nordrhein-Westfalen: 5 – 30 Euro (ein Baum), 50 – 200 Euro (mehrere Bäume)
Rheinland-Pfalz: 25,56 – 51,13 Euro (ein Baum), 51,13 – 306,78 Euro (mehrere Bäume)
Saarland: 100 – 300 Euro (ein Baum), 100 – 500 Euro (mehrere Bäume)
Sachsen: 25 – 50 Euro (ein Baum), 50 – 200 Euro (mehrere Bäume)
Schleswig-Holstein: 30 Euro (ein Baum), 50 – 200 Euro (mehrere Bäume)
Thüringen: 30 – 50 Euro (ein Baum), 50 – 200 Euro (mehrere Bäume)
(Quelle: juraforum.de)
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sig/bua/news.de