Endlich wieder Glühwein und Budenzauber: Die Zeichen stehen günstig, dass im Winter 2021 wieder Weihnachtsmärkte in ganz Deutschland stattfinden können. Doch welche Corona-Regeln gelten in welchem Bundesland für den Besuch der Märkte?
Für all jene, die den Dezember ohne Weihnachtsmärkte unvorstellbar finden, vermieste die Corona-Pandemie die festliche Stimmung im Dezember 2020 ganz gewaltig: Aufgrund der heftigen Viruswelle, gegen die es zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Impfungen gab, mussten unzählige Weihnachtsmärkte in ihrer bekannten Form ausfallen. Inzwischen ist die bundesweite Impfkampagne fortgeschritten und die Planungen für Weihnachtsmärkte im Dezember 2021 laufen auf Hochtouren.
Weihnachtsmärkte 2021: In welchen Städten darf ein Weihnachtsmarkt stattfinden?
Schon im Herbst wurde für mehrere Städte bestätigt, dass in der Adventszeit 2021 Weihnachtsmärkte stattfinden sollen. Doch das bekannte Szenario, dass sich Heerscharen von Besucherinnen und Besuchern zwischen den weihnachtlich geschmückten Buden aneinander drängen, wird im Dezember 2021 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der Fall sein. Noch sind zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft, die Corona-Ansteckungsgefahr ist nach wie vor hoch und die Pandemie noch lange nicht ausgestanden.
Weihnachtsmärkte im Dezember 2021 mit Corona-Regeln geplant - doch welche Konzepte gelten wo?
Aus diesem Grund haben die Weihnachtsmarktorganisatoren auch im Dezember 2021 eine Reihe von Regeln einzuhalten, um die Weihnachtsmärkte für alle Beteiligten zu einer sicheren Angelegenheit zu machen. Je nach Veranstaltungsort können auf deutschen Weihnachtsmärkten unterschiedlich strenge Abstands- und Hygieneregeln gelten. Je nachdem, ob sich die Veranstalter für Corona-Regeln nach dem 2G- oder 3G-Modell entscheiden, könnte ungeimpften Personen der Zutritt zu den Weihnachtsmärkten sogar verwehrt bleiben. In einigen Städten sollen Einlasskontrollen stattfinden, hieß es vorab.
Weihnachtsmärkte in NRW: Welche Corona-Regeln gelten im Dezember 2021 für Nordrhein-Westfalen?
Sie möchten in der Vorweihnachtszeit Weihnachtsmärkte in Nordrhein-Westfalen besuchen? Dann müssen Sie, je nachdem, über welchen Markt Sie schlendern möchten, Ihren Impfpass oder einen aktuellen negativen Coronatest vorzeigen. Prinzipiell gilt in NRW für Veranstaltungen, die nicht in Innenräumen stattfinden und von mehr als 2.500 Personen frequentiert werden, das 3G-Konzept - darunter fallen auch Weihnachtsmärkte. Um bei zu starkem Besucheraufkommen das Infektionsrisiko zu minimieren, wird dazu geraten, beim Bummel über die Weihnachtsmärkte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Weihnachtsmarkt in Münster beispielsweise soll nach dem Modell 3G ablaufen und somit nur negativ getesteten, geimpften und genesenen Personen zugänglich sein. Ebenso halten es auch die Macher des Weihnachtsmarktes in Düsseldorf. Die Städte Mainz und Duisburg planen ihre Weihnachtsmärkte indes nach dem 2G-Konzept nur für Geimpfte und Genesene.
Christkindlmärkte 2021 in Bayern: Welche Corona-Regeln sind im Freistaat zu beachten?
Der Freistaat Bayern steckt ebenfalls schon mitten in den Vorbereitungen für die Weihnachtsmarkt-Saison 2021. Die für den Besuch von Christkindlmärkten geltenden Regeln hat die Landesregierung bereits in einem Rahmenkonzept festgeschrieben. Demnach gibt es von staatlicher Seite keine Pflicht für die Weihnachtsmarktveranstalter, die Märkte nach dem 3G- oder 2G-Konzept durchzuführen. Ob die Betreiber jedoch nur geimpften und genesenen oder auch getesteten Personen Zutritt zu den Weihnachtsmärkten gewähren, liegt im Ermessen der jeweiligen Veranstalter, wie die "Augsburger Allgemeine" schreibt. Stattfinden sollen in Bayern unter anderem der Christkindlmarkt am Münchner Marienplatz und der Christkindlesmarkt in Nürnberg.
Baden-Württemberg plant strenge Corona-Regeln für Weihnachtsmärkte
Im benachbarten Baden-Württemberg sehen die Corona-Regeln für Weihnachtsmärkte ungleich strenger aus: Besucherinnen und Besucher werden sich den aktuellen Planungen zufolge an die 3G-Regeln halten müssen. Demnach haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zu den Weihnachtsmärkten, je nach Infektionslage besteht auch die Möglichkeit, den Zutritt nur für Genesene und Geimpfte zu ermöglichen. Beim Einlass auf den Weihnachtsmärkten soll von jeder Person der Impf- oder Testnachweis geprüft und ein Armbändchen oder ein Stempel zur Identifikation ausgehändigt werden, berichtete der "Focus". Nach aktuellem Stand sollen in Baden-Württemberg unter anderem in Baden-Baden, in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim oder Heidelberg Weihnachtsmärkte stattfinden, Ulm, Stuttgart und Reutlingen wollen ebenfalls für vorweihnachtlichen Budenzauber sorgen.
Maskenpflicht und Abstandsgebot: Rheinland-Pfalz plant Weihnachtsmärkte mit Corona-Regeln
Die Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wird aller Voraussicht nach auch das Bild auf Weihnachtsmärkten in Rheinland-Pfalz prägen. In Mainz beispielsweise müssen Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes Abstand halten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Das Mainzer Ordnungsamt hat angekündigt, die Einhaltung der 3G-Regeln stichprobenartig auf dem Weihnachtsmarkt kontrollieren zu wollen, berichtete der SWR bereits im Herbst.
Diese Corona-Regeln gelten für Weihnachtsmarkt-Besuche in Berlin
In der Bundeshauptstadt Berlin sollen die Weihnachtsmärkte, so berichtete es unter anderem die "Lausitzer Rundschau", unter Anwendung der 2G- oder 3G-Regeln über die Bühne gehen. Wer beispielsweise den Weihnachtsmarkt in der Zitadelle Spandau oder am Roten Rathaus besuchen möchte, muss einen Impfnachweis erbringen oder nachweisen können, dass eine ausgeheilte Coronavirus-Infektion vorliegt. Zudem ist absehbar, dass auf Berliner Weihnachtsmärkten im Dezember 2021 Maskenpflicht herrschen wird, sofern die Märkte nicht nach 2G-Regeln stattfinden.
Welche Corona-Regeln gelten auf Weihnachtsmärkten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern?
Im hohen Norden bereitet Hamburg Weihnachtsmärkte ohne strenge Corona-Regeln vor, berichtete der "Focus". Den Marktbetreibern soll es selbst überlassen bleiben, ob das 2G- oder das 3G-Konzept zur Anwendung komme. Einlasskontrollen, Impfnachweise und Co. sollen auch in Schleswig-Holstein beim Besuch der Weihnachtsmärkte außen vor bleiben - lediglich die Einhaltung der Abstandsregeln sei auf den norddeutschen Weihnachtsmärkten vorgeschrieben, hieß es im Herbst.Ob auch Mecklenburg-Vorpommern ohne starres Regelgerüst in die Weihnachtsmarkt-Saison 2021 startet, blieb im Herbst noch ungewiss.
Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: 3G-Konzept und Einlasskontrollen möglich
Das Bundesland Niedersachsen ist da schon einen Schritt weiter: Hier sollen die Weihnachtsmärkte im Dezember 2021 nach dem 3G-Modell zelebriert werden. Städte wie Celle, Hannover oder Göttingen wollen auf ihren Weihnachtsmärkten Stände einrichten, an denen Besucherinnen und Besucher ihren Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen Coronatest prüfen lassen und sich einen Stempel oder ein Armbändchen als eine Art "Weihnachtsmarkt-Ausweis" aushändigen lassen können. Bis die Planungen für die niedersächsischen Weihnachtsmärkte final sind, ist abzuwarten, ob sich einzelne Städte für generelle Einlasskontrollen entscheiden.
Weihnachtsmärkte in Sachsen ohne 2G oder 3G geplant
Wer in der Adventszeit Weihnachtsmärkte in Sachsen besuchen möchte, kann sich nach aktuellem Stand auf ein ungezwungenes Vergnügen freuen: Im Freistaat sollen die Weihnachtsmärkte weder nach dem 2G- noch nach dem 3G-Konzept ablaufen, auch eine Kontaktverfolgung sei nicht geplant. Somit können sich Besucherinnen und Besucher unabhängig von Impfstatus und ohne aktuellen Coronatest auf den weihnachtlichen Märkten in Dresden, Leipzig, Bautzen oder Chemnitz tummeln.
Welche Corona-Regeln gelten für Weihnachtsmärkte im Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen oder Thüringen?
Die Weihnachtsmärkte im Saarland könnten, so der aktuelle Stand, im Idealfall ohne 2G- oder 3G-Konzepte stattfinden - doch ob Gäste der Weihnachtsmärkte in Saarbrücken, St. Wendel, Merzig, Homburg oder Saarlouis einen Impfnachweis oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um über den Markt zu flanieren, könnte je nach Veranstaltungsort im Ermessen der Veranstalter liegen. Noch nicht abschließend geklärt ist, nach welchen Hygienekonzepten die Weihnachtsmärkte in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen, Thüringen oder Hessen stattfinden sollen.
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