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Cybergrooming: Unfassbares Urteil! Pädophiler Arzt erhält nur eine Bewährungsstrafe

Dieses Urteil schockiert: Ein Arzt wurde wegen Sex-Nachrichten an ein Kind von einem Gericht verurteilt. Doch dann der Schock: Die Richterin setzte sein Urteil zur Bewährung aus.

Ein Arzt verschickte Sex-Nachrichten an ein Kind und erhielt nur eine Bewährungsstrafe. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Ein Arzt verschickte Sex-Nachrichten an ein Kind und erhielt nur eine Bewährungsstrafe. (Symbolfoto) Bild: AdobeStock/ burdun

Ein 28-jähriger Arzt wurde jetzt von einem Gericht in Manchester wegen Cybergrooming" verurteilt. Er verschickte an eine 13-Jährige ein Dick Pic und wollte sie online befriedigen. Das glaubte er zumindest. Denn er wusste nicht, dass er mit verdeckten Ermittlern schrieb. Dennoch schockiert das Urteil: Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Schock-Urteil: Arzt wegen Cybergrooming nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Laut "Daily Mail" verurteilte Richterin Tina Landale vom Minshull Street Crown CourtJames Peter F. (28) zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, weil er einer 13-Jährigen Nacktfotos schickte und versuchte das Kindin nicht-penetrierende sexuelle Handlungen zu verwickeln. Die Anwälte des Arztes entlasteten ihn. Er habe "emotionale Probleme" gehabt, hätte lange während der Corona-Pandemie arbeiten müssen und seine Frau soll krank gewesen sein. Deshalb guckte er sich pornografische Inhalte an und rauchte Cannabis. Dennoch hätte er versucht seine Probleme zu bekämpfen. Simon Gurney, der den Angeklagten verteidigte, sagte, Farthing, der keine Vorstrafen hat, sei "zutiefst beschämt und reumütig wegen seines Verhaltens". Deshalb setzte sie das Urteil auf eine zweijährige Bewährungsstrafe aus. 

Vor Gericht kam heraus, dass James Peter F. über den Messenger-Dienst Kik mit der vermeintlich 13-jährigen Beth schrieb. Später wechselten sie zu Snapchat, wo er sexuelle Gespräche führte, ohne zu wissen, dass er mit der Polizei kommunizierte. Staatsanwältin Fiona Clancy Frau Clancy sagte, als die Beamten Farthing verhafteten, sei er "beschämt" gewesen und habe "versucht, damit aufzuhören", habe aber "der sexuellen Lust nachgegeben", so das Gericht.

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Hilfe bei Cybergrooming

Was können Betroffene bei Cyber-Grooming machen? Cybergrooming ist eine Straftat (§ 176 Absatz 4 Nr. 4 StGB). Experten empfehlen immer die Täter bei der Polizei anzuzeigen. Es ist auch wichtig Beweise zu sichern. Hier muss man aufpassen, denn wer Nacktfotos von Kindern oder andere Fotos von Kindern auf seinem Handy hat, kann sich selbst auch strafbar machen. Reden Sie deshalb mit der Polizei. Wenn Sie oder ein Kind sich nicht traut eine Anzeige zu schalten, können sie sich bei zahlreichen Hilfsangeboten, wie beim Portal "Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch", helfen lassen. Die Experten sind unter der Telefonnummer 0800 22 55 530 von Montag bis Freitag erreichbar. Hier finden Sie die aktuellen Zeiten. Zusätzlich bietet das Portal auch einen Online-Service an. Hier finden Sie weitere Hilfsangebote.

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