Um eine vierte Welle zu verhindern, hat das RKI ein neues Warnsystem erstellt. Darin ist die Inzidenz nicht mehr der einzige Orientierungspunkt. In dem Papier sollen nun drei Kriterien festlegen, wie Bund und Länder zukünftig über die Corona-Lage urteilen.
Um zu entscheiden, ob Corona-Maßnahmen verschärft oder gelockert werden, haben sich Bund und Länder an der Inzidenz orientiert. Immer wieder wurde dieser Wert scharf kritisiert. Dabei soll es schon einen neuen Richtwert geben.
Coronavirus News aktuell: RKI legt neues Corona-Warnsystem vor
Laut dem "Business Insider" liegt Bund und Ländern seit Ende Juli ein neues Konzept des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit drei neuen bundesweiten Warn-Kriterien vor. Wieso die Vorschläge nicht bei der Ministerkonferenz am Dienstag (10. August) umgesetzt wurden, ist unklar.
Durch das Papier sollen "die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen einer vierten Infektionswelle der Covid-19-Pandemie so weit wie möglich eingedämmt werden", heißt es in dem Konzept. Das sechs Seiten umfassende Papier wurde von derSondereinheit "Strategiewechsel" der Arbeitsgruppe Influenza des RKI erstellt.
Fällt die Inzidenz weg? Diese drei Werte sollen bei der Bewertung der Corona-Lage helfen
Anders als zuvor soll die Inzidenz nur noch ein Faktor von zwei weiteren sein. Er wird von den Verfassern als"Seismograf der Ausbreitungsgeschwindigkeit" bezeichnet. Zudem sollten die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz ("Schutzwert für die Krankheitslast") und der Anteil der Corona-Fälle an der Intensivstationen-Kapazität ("Belastungswert für die Auslastung des Gesundheitssystems) bei der Beurteilung der nächsten Schritte in der Corona-Pandemie beachtet werden. Wie das Papier beschreibt, sollen beschlossene Lockerungen zukünftig erst wieder zurück genommen werden, wenn bei zwei der drei Indikatoren die Kriterien für die jeweilige nächste Warnstufe erfüllt sind.
3 Warnstufen: So funktioniert das neue RKI-Warnsystem
Wie sieht das in der Praxis aus. das zeigt ein Rechenbeispiel. Warnstufe drei tritt ein, wenn die Inzidenz in einer Region bei 200 liegt, es mehr als zwölf Schwerkranke pro 100.000 Einwohner gibt oder mehr als zwölf Prozent Covid-19-Erkrankte an der Intensivstation-Kapazität vorliegen. So würde dann die neue 3-G-Regel für Ungeimpfte getestete Personen in Kraft treten. Das heißt: Sie dürfen sich nicht mehr in Innenräumen aufhalten. Die Warnstufe zwei tritt zum Beispiel ab einer Inzidenz zwischen 101 und 200 und wenn es sieben bis 12 Schwerkranke pro 100.000 Einwohner gibt.
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bos/news.de