In Nordrhein-Westfalen ist ein erster Fall der Hasen-Pest Tularämie nachgewiesen worden. Die Seuche wird durch das hochinfektiöse Bakterium Francisella tularensis ausgelöst, das auch für den Menschen tödlich enden kann.
In Heiligenhaus, Nordrhein-Westfalen, ist ein Fall der Hasen-Pest nachgewiesen worden. Das Veterinäramt des Kreises Mettmann bestätigte die Seuche bei einem toten Hasen. Ein Jäger hatte das tote Tier vor etwa zwei Wochen entdeckt und gemeldet. Die Obduktion ergab: Der Hase ist an Tularämie gestorben.
Bakterium Francisella tularensis bei Hase nachgewiesen
Wie die "Bild"-Zeitung am Mittwoch berichtet, wurde bei dem toten Hasen das Bakterium Francisella tularensis nachgewiesen, das die Tularämie (auch Hasen-Pest) auslöst. Bei dem Erreger handelt es sich um ein hochinfektiöses Bakterium, das nicht nur für Nagetiere, sondern auch für Menschen tödlich ist.
Vorsicht Hundebesitzer: Vierbeiner können Bakterium auf Menschen übertragen
Wer ein totes Nagetier findet, sollte diesem auf keinen Fall zu nahe kommen oder es berühren. Hundebesitzer sollten darauf achten, dass ihr Vierbeiner sich dem Kadaver nicht nähert. Denn Hunde können das tödliche Bakterium auf den Menschen übertragen.
Hasen-Pest: Symptome von Tularämie
Ein allererstes Symptom für eine Infektion mit Francisella tularensis ist Fieber, das von Gliederschmerzen, geschwollenen Lymphknoten und Hautgeschwüren begleitet werden kann. Eine rechtzeitige Behandlung mit entsprechenden Antibiotika ist zwingend notwendig. Die Sterberate beim Menschen liegt ohne Behandlung beim 33 Prozent, so "Bild".
Hoch infektiöse Seuche: tote Tiere nicht anfassen
Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann, Bernhard Richter, warnt davor, die Hasen-Seuche auf die leichte Schulter zu nehmen, auch wenn bislang nur ein Fall bekannt sei. "Die Hasen-Pest ist nicht zu unterschätzen", so Richter zu "Bild". "In den letzten Jahren haben sich auch immer wieder Menschen infiziert. Deshalb sollte man seinen Hund an der Leine führen und vor allem die Feldhasen und deren Jungtiere, die tot wirken, nicht anfassen."
Tularämie meldepflichtige Erkrankung ans Robert Koch-Institut
Bei der Tularämie handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit, die dem RKI übermittelt werden muss. Laut "Bild" sind in den letzten Jahren jeweils zwischen 20 und 30 Fälle an das Robert Koch-Institut gemeldet worden.
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sig/bua/news.de
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