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Neue Gesetze ab 1. Mai 2021: DIESE Gesetzesänderungen treten am 01.05.21 in Kraft

Mindestlohn, WhatsApp, Corona-Kinder-Bonus - im Mai ändert sich wieder einiges für Verbraucher, Arbeitnehmer und Bundesbürger. Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Alle Gesetzesänderungen ab dem 01.05.2021 finden Sie hier.

Gesetzesänderungen ab 01.05.2021: Diese Gesetze treten ab 1. Mai in Kraft. (Foto) Suche
Gesetzesänderungen ab 01.05.2021: Diese Gesetze treten ab 1. Mai in Kraft. Bild: Adobe Stock/Gina Sanders

Auch im Mai 2021 ändert sich wieder so einiges. Welche Gesetzesänderungen auf Verbraucher und Bundesbürger ab 1. Mai in Deutschland zukommen, das erfahren sie hier. Die aktuellen Gesetze der Bundesregierung im Mai beziehen sich dabei vor allem auf die Bereiche Mindestlohn, WhatsApp, Jugendschutz, Kinder-Corona-Bonus und auf den "IATA Travel Pass". Was genau die neuen Regeln in den betroffenen Bereichen für Sie zu bedeuten haben, das verraten wir Ihnen hier.

Neues Gesetz zum 1. Mai 2021: Mehr Mindestlohn für Handwerksberufe

Gute Nachrichten gibt es für Maler:innen und Lackierer:innen. Die neuen Gesetze bescheren den eben genannten Berufsgruppen ab Mai 2021 mehr Geld. Denn ab Mai steigt der Mindestlohn für Maler:innen und Lackierer:innen. Für ungelernte Arbeitskräfte steigt der Mindestlohn auf 11,40 Euro, für gelernte Arbeitskräfte auf 13,80 Euro. Gelten soll dieser Beschluss vorerst bis zum 31. Mai 2022.

Gesetzesänderung zum 01.05.2021 beim Jugendschutzgesetz

Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Der Bundesrat hat eine Reform des Jugendschutzgesetzes passieren lassen. Große Anbieter von Spielen und Filmen im Netz werden damit verpflichtet, technische Vorkehrungen für mehr Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Die Plattformen müssen nun einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, für den Fall, dass junge Nutzer sich bedroht, bedrängt oder durch Fremde belästigt fühlen. Dabei geht es um Gefahren wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben. Die Regelungen sollen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Neue WhatsApp-AGBs: Diese Änderung sollten Nutzer dringend beachten

Wer WhatsApp nach dem 15. Mai noch im vollen Umfang nutzen will, muss den neuen Nutzungsrichtlinien bis dahin zustimmen – ansonsten kann er den Messenger nur noch eingeschränkt verwenden, ehe WhatsApp den Account löscht. Das gab WhatsApp auf seiner Website bekannt. Was das für Nutzer bedeutet? Wenn Sie bis zum 15. Mai nicht zugestimmt haben, können Sie die Messenger-App vorerst nicht mehr verwenden. Es heißt also "Zustimmen" oder Abschied nehmen und zu einem der anderen Messenger wie Signal, Threema oder Telegram wechseln.

Auszahlung von Corona-Kinder-Bonus im Mai

Wer Kindergeld bezieht, wird im Mai, kurz nach der Auszahlung des Kindergeldes, weitere 150 Euro pro Kind erhalten. Der Corona-Kinder-Bonus wird in der Regel von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Der Kinderbonus wird auch für Kinder gezahlt, für die im Mai 2021 ...

  • kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im März abgeschlossen).
  • noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt).

Neue Regelung bei Reisen: IATA-Reisepass startet ab Mai

Ab Mai wird mit dem "IATA Travel Pass" erstmals das Reisen mit einem Impfnachweis getestet. Der "IATA Travel Pass" ist eine Smartphone-App, mit der Reisende Zertifizierungen für COVID-19-Tests oder Impfungen speichern und verwalten können. Mit dem "IATA Travel Pass" sollen Flugreisen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erleichtert und Quarantänen möglichst vermieden werden. Die Daten sollen dabei unter der Kontrolle der Passagiere bleiben, versichert der Verband. Die App ist ab sofort für iOS erhältlich. Auch eine Version für Android soll demnächst verfügbar sein.

Zum Einsatz kommen wird der "IATA Travel Pass" erstmals ab Mai 2021 in Singapur. Dort wird ein Nachweis mit der App über einen negativen Coronatest bei der Einreise akzeptiert.

Neuregelung für Medizinprodukte im Mai 2021

Die Regeln für Medizinprodukte – zum Beispiel für die Zulassung oder Wiederaufbereitung – werden mit der am 26. Mai 2021 eintretenden Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung konkretisiert. So wird die Aufbereitung von Einmalprodukten geregelt und festgelegt, welche Einmalprodukte nicht mehr aufbereitet werden dürfen. Ebenfalls soll jedes Produkt eine Identifikationsnummer (ID) bekommen, mit welcher es nachverfolgt werden kann. Die Ziele der EU-Verordnung sind der reibungslos funktionierende Binnenmarkt für Medizinprodukte sowie das Erhalten von "hohen Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten".

Neue Spielzeugrichtlinien treten im Mai in Deutschland in Kraft

Ab dem 21. Mai soll Spielzeug für Kinder gesundheitlich noch weniger schädigend werde. Die neue Spielzeugrichtlinie regelt die Migrationsgrenzwerte für Aluminium und Formaldehyd. Die Stoffe dürfen dann nur noch in geringen Mengen für Verarbeitung und Produktion verwendet werden. Die niedrigeren Grenzwerte gelten auch für importiertes Spielzeug aus Fernost.

Änderung im Mai 2021: Windows 10 – Support wird eingestellt

Der Windows-10-Support für Privatnutzer der "Windows 10, Version 1909" wird zum Mai 2021 eingestellt. Laut "inFranken.de" handelt es sich um das große Funktionsupdate aus dem November des Jahres 2019. Außerdem bekannt unter dem Namen "November-2019-Update". Aufgrund von Sicherheitslücken und weiteren Funktionen bittet Microsoft seine Nutzer daher dringend, ein neues Update auf dem Computer aufzuspielen. Nur so könne weiter Support geleistet werden.

Für Unternehmen endet der Support hingegen für Windows 10, Version 1803 und Version 1809.

Wichtige Änderung zum Mai 2021: Commerzbank streicht kostenloses Girokonto ohne Vorbedingungen

Die Commerzbank verabschiedet sich vom kostenlosen Privat-Girokonto ohne Vorbedingungen. Auch Bestandskunden müssen künftig einen monatlichen Mindesteingang von 700 Euro und die vollständig elektronische Nutzung ihres Kontos zusagen, wenn sie weiterhin ohne Grundgebühr auskommen wollen. Sonst werden nach dem neuen Preismodell monatlich mindestens 4,90 Euro fällig.

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/news.de/dpa

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